Die Seite 3

Der 1. Arbeitsentwurf der Gesundheitsreform, ausgegeben als Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, liegt seit 11. August vor. Das 435 Seiten starke Papier, das noch nicht mit den Experten und der Leitung des Ministeriums abgestimmt ist, vermittelt einen ersten Eindruck, wie sich das kommende Gesetz lesen wird – und was auf die Apotheken zukommt. Wir haben das Wichtigste aus dem Papier für Sie gesichtet und zusammengestellt, außerdem den die Apotheken unmittelbar betreffenden Wortlaut abgedruckt. Wir werden in den nächsten Tagen diesen Entwurf genau lesen und herausarbeiten, was die Formulierungen im Klartext für Sie bedeuten.

Noch hinterlässt das Beitragssatzsicherungsgesetz deutliche Spuren. Nicht nur im Geldbeutel des Apothekenleiters, auch in dem des pharmazeutischen Personals. Seit Jahresanfang steigt die Zahl der Kündigungen in Apotheken, wer mit der Umwandlung von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle wegkommt, lediglich mit einem Stundenabbau konfrontiert wird oder "nur" eine Gehaltskürzung schlucken musste, hat Glück gehabt. Noch vor zwei Jahren gab es nur wenige freie Approbierte auf dem Arbeitsmarkt, PTA waren gesuchte Arbeitskräfte in Apotheken, der Nachwuchs an PKA stagnierte. Die von der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegten neuesten Zahlen zeigen, wie sich die Situation verändert hat. Zum Ende des zweiten Quartals setzte in Apotheken eine neue Kündigungswelle ein – ausgelöst durch die Folgen des Beitragssatzsicherungsgesetzes. War das Wort Arbeitslosigkeit im Apothekenbereich noch vor wenigen Monaten ein Fremdwort, müssen seit Dezember letzten Jahres insgesamt rund 2500 Personen aus dem Apothekenbereich erstmals mit ihrer neuen Lage fertig werden. Insgesamt gibt es im Bereich Apothekenpersonal damit etwa 8000 als arbeitslos gemeldete Personen – denn seit mehreren Jahren registriert man hier eine "Sockelarbeitslosigkeit" von durchschnittlich 6000 Personen, die aus den unterschiedlichsten Gründen als "arbeitslos" gemeldet sind (was ich an dieser Stelle nicht kommentieren möchte).

Die ABDA verbreitet derzeit die Meldung, wonach in der ersten Jahreshälfte rund 10 000 Stellen abgebaut worden seien. Bei allem Zweckpessimismus: solche Aussagen sind unsauber formuliert und lassen sich bei Nachfrage nicht halten. Denn in diese 10 000 Stellen rechnet die ABDA auch die Umwandlung von Voll- in Teilzeitstellen mit ein. Zudem dürften wohl einige den Apothekenbereich vollkommen verlassen und in apothekenfremden Betrieben einen neuen Arbeitsplatz finden, sodass sie nicht als arbeitslos gemeldet werden. Selbst der Bundesverband der Angestellten in Apotheken setzt hinter die Überschrift der ABDA-Pressemitteilung "Arbeitslosigkeit dramatisch gestiegen" ein dickes Fragezeichen und meint, dass man sich mit wilden Spekulationen und ungenauen Zahlen unglaubwürdig mache. Dem ist nur zuzustimmen. Es gibt kaum Schlimmeres in der politischen Argumentation als der Lüge überführt zu werden. Mit einer verspielten Glaubwürdigkeit wird man nicht mehr ernst genommen. Dabei sind die seit Jahresanfang abgebauten 2500 Stellen in Apotheken hart genug.

Wer überhöhte oder "halbseidene" Zahlen verbreitet, darf sich nicht wundern, wenn auch die anderen Argumente und Prognosen nicht mehr gehört werden, z. B. dass viele Apotheken schließen müssten, wenn die Politik Arzneimittelversandhandel und Mehrbesitz zulassen würde. Schon seit längerem merkt man, dass diese Prognosen in den Medien skeptisch gesehen werden. Die Stimmung in Nicht-Apothekenkreisen: Der Versandhandel wird der öffentlichen Apotheke nur wenig weg nehmen, Mehrbesitz wird angesichts von nur drei zusätzlichen Apotheken, die nach neuesten Informationen Vollapotheken sein und in einem definierten Umkreis zur Hauptapotheke liegen müssen, nicht unbedingt zum Apothekensterben beitragen. Und außerdem: die Ausweitung des Mehrbesitzes in eine größere Zahl von Apotheken oder gar in den Fremdbesitz, wie es die ABDA immer wieder beschwört und voraussieht, ist nicht zwangsläufig gegeben. Es liegt viel an uns selbst, wie wir mit den Bestimmungen umgehen,

Was allerdings auf die Apotheken mit Sicherheit zukommen wird, ist ein härterer Wettbewerb unter den Apothekern. Das verdeutlichte auch der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheker, Thomas Kerckhoff, in unserem DAZ-Interview. Er machte kein Hehl aus der Tatsache, dass die neue Arzneimittelpreisverordnung (8,10 Euro plus 3 Prozent minus 2 Euro Rabatt) keine Freude beim Päckchenpacken aufkommen lässt. Da müsse mit einem sehr spitzen Bleistift gerechnet werden, "der Versandhandel ist sicherlich keine Gelddruckmaschine". Hinzu kommt, dass der Versandhandel einen hohen Qualitätsstandard haben und nach Meinung von Kerckhoff den Krankenkassen neben einem höheren Rabatt ein definiertes Leistungspaket bieten muss. Leistung und Menge – nur so wird sich eine Versandapotheke rechnen können.

Die Lizenz zum Gelddrucken hat der Gesetzgeber bereits an die Importeure verteilt, Importarzneimittel scheinen in Deutschland unter dem Schutz des Staates zu stehen: so wird bereits darüber nachgedacht, den Importeuren die Erlaubnis zu erteilen, die Importware in Originalumkartons umzupacken, um eventuelle Unsicherheiten beim Verbraucher zu minimieren. Für mich bleibt es ein Rätsel, warum unser Staat die im Ausland produzierte Ware fördert und dort für Umsatz und Arbeitsplätze sorgt. Dabei gibt es diese Arzneimittel in Deutschland als Generikum zu weit günstigeren Preisen! Ganz abgesehen von den seltsamen Regelungen in den Lieferverträgen, mit denen Apotheken gezwungen werden, Importe abzugeben.

Peter Ditzel

Klartext

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.