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VdAK: Bundesversicherungsamt mahnt Kassen in Sachen DocMorris

(vdak/daz). Mit Unverständnis haben die Ersatzkassenverbände (VdAK/AEV) in Hamburg auf den Verpflichtungsbescheid des Bundesversicherungsamtes (BVA), der Aufsichtsbehörde bundesweiter Krankenkassen, reagiert, wonach diese die Kosten für Arzneimittel, die aus der Internet-Apotheke DocMorris bezogen werden, nicht mehr bezahlen dürfen.

Wer sein Rezept bei der Internet-Apotheke einreicht, spart bekanntlich den Selbstkostenanteil, die Kasse zahlt dagegen weniger für die Medikamente als bei herkömmlichen Apotheken. Das BVA hat diese Praxis nun aus rechtlichen Gründen untersagt, wie die Ersatzkassenverbände in einer Presseinformation mitteilen. Diese Gründe sind nach Ansicht des VdAK aber höchst umstritten. Vera Kahnert, Sprecherin der VdAK-AEV-Landesvertretung Hamburg: "Hier werden rechtliche Verbote vorgeschoben, um eine kostengünstige, gute Praxis auszuhebeln. Das Landessozialgericht Hamburg sieht das nämlich ganz anders."

Das Verbot des BVA sei aus zwei Gründen unverständlich. Zum einen werde immer wieder beklagt, dass die Leistungsausgaben der Krankenkassen, besonders im Arzneimittelbereich, explodieren und die Kassen angeblich zu wenig dagegen tun. Kahnert: "Nun tun sie was, und da wird ihnen ein Riegel davor geschoben."

Zum anderen, so Kahnert weiter, enthalte die geplante Gesundheitsreform ohnehin eine Regelung, wonach Versandapotheken zugelassen werden sollen. Dann sei die bisherige Praxis ohne jeden Zweifel legal. Kahnert: "Auch unter diesem Aspekt ist das ganze Theater nicht zu verstehen. Und die Leidtragenden sind abgesehen von den Kassen mal wieder die Kranken, die diesen Service bisher genutzt haben."

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