Pharmazeutisches Recht

Zulassungsverlängerung nach § 105 AMG

Vom 8. Juli 2003 (aus BAnz. Nr. 131 vom 18. Juli 2003, Seite 15 721)

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin vom 9. Mai 2002 (BAnz. S. 10 641) wird hiermit bekannt gegeben, dass Dr. Ulrich Ohm, Bahnhofstr. 5, 83435 Bad Reichenhall, nicht mehr als Gegensachverständiger zur Verfügung steht.

Berlin, den 8. Juli 2003 315 - 5310 - 04 - 208801

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Im Auftrag Prof. Dr. Dr. habil. R. Kroker

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