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Beitragssatzsicherungsgesetz: Bundesverfassungsgericht berät Eilanträge

KARLSRUHE (ks). Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Januar seine Beratungen zu den Eilanträgen gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) aufgenommen. Rund 4000 Apotheker aus ganz Deutschland hatten kurz vor Weihnachten den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Spargesetz beantragt. Auch das Land Baden-Württemberg hat sich am 13. Januar mit einem solchen Eilantrag sowie einer Normenkontrollklage gegen das BSSichG an die Karlsruher Richter gewandt.

Voraussichtlich wird der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts noch in dieser Woche über die Anträge Beschluss fassen. Das Gericht kann das Gesetz vorläufig außer Kraft setzen, wenn es zu der Ansicht gelangt, sein Vollzug brächte schwere Nachteile für den Antragsteller, sollte es sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweisen.

Diese Nachteile müssen deutlich schwerer wiegen als jene, die sich ergäben, würde das Gesetz vorläufig verhindert, später aber für verfassungsgemäß befunden. Dazu muss der Senat eine Abwägung treffen, sich jedoch nicht mit den zur Verfassungswidrigkeit vorgetragenen Gründen auseinandersetzen.

Ob das Gesetz tatsächlich gegen das Grundgesetz verstößt, wird erst im Anschluss im Rahmen der Verfassungsbeschwerde bzw. der Normenkontrolle entschieden. Die entsprechenden Verfassungsbeschwerden der Apotheker sind nach Auskunft der Pressesprecherin des Bundesverfassungsgerichts bislang noch nicht in Karlsruhe eingegangen.

Baden-Württemberg: Recht der Länder verletzt

Das Land Baden-Württemberg hat seine Anträge vor dem höchsten deutschen Gericht gestellt, nachdem es zuvor kurzfristig einen entsprechenden Kabinettsbeschluss eingeholt hatte. Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel und der Landessozialminister Friedhelm Repnik (beide CDU) sind der Auffassung, das BSSichG bedürfe entgegen der Auffassung der Bundesregierung der Zustimmung durch die Länder. Da dieses den Ländern nach der Verfassung zustehende Recht verletzt worden sei, sei das Gesetz insgesamt verfassungswidrig, so die baden-württembergischen Politiker.

Teufel beanstandet das Gesetz auch inhaltlich: "Bürokratie, Reglementierung und staatlicher Dirigismus weisen eindeutig in die falsche Richtung", so der Ministerpräsident. Allein die Apotheker in Baden-Württemberg rechneten mit 2800 bis 3000 Entlassungen als unmittelbarer Folge des Gesetzes. An Stelle der zahllosen Einzelgesetze fordert Teufel eine "längst überfällige" durchgreifende Gesundheitsreform aus einem Guss.

Zuspruch vom BPI

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte die Klage Baden-Württembergs. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: "Damit besteht Hoffnung, dass ein Gesetz gestoppt wird, das den pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland durch Zwangsrabatte enorme Einnahmeverluste beschert sowie die Forschung, den Pharmastandort Deutschland und tausende qualifizierte Arbeitsplätze gefährdet."

Das Bundesverfassungsgerichts hat am 14. Januar seine Beratungen zu den Eilanträgen gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) aufgenommen. Rund 4000 Apotheker aus ganz Deutschland hatten kurz vor Weihnachten den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Spargesetz beantragt. Auch das Land Baden-Württemberg hat sich am 13. Januar mit einem solchen Eilantrag sowie einer Normenkontrollklage gegen das BSSichG an die Karlsruher Richter gewandt. Voraussichtlich wird der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts noch in dieser Woche über die Anträge Beschluss fassen.

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