Pharmazeutisches Recht

Hessen: Kostensatzung

Änderung des Kostenverzeichnisses als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am

25. 6. 2003, genehmigt vom Hessischen Sozialministeriums am 1. 7. 2003.

In das Kostenverzeichnis als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen wird nach Punkt 9. folgender Punkt 10. eingefügt:

10. Prüfung des Kenntnisstandes bei ausländischen Apothekerinnen/Apothekern mit ausländischem Ausbildungsabschluss aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 10.1 Prüfungsverfahren und Geschäftsführung für die Prüfungskommission: Euro 25,– 10.2 Gebühr für die Prüfung des Kenntnisstandes bei Apothekerinnen/Apothekern mit ausländischem Ausbildungsabschluss aus Staaten außerhalb der Europäischen Union: Euro 50,– 10.3 Gebühr für die Wiederholung der Prüfung: Euro 50,– 10.4 Gebühr für die Niederschrift über die Kenntnisstandprüfung: Euro 25,– 10.5 Schreibauslagen, Porto und andere Auslagen, nach Aufwand, mindestens Euro 25,– 10.6 Die Gebühren der Mitglieder der Prüfungskommission bestimmen sich nach den Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen der Landesapothekerkammer Hessen. Punkt 10. wird zu Punkt 11. und Punkt 11. wird zu Punkt 12.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 7. Juli 2003

Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga – Präsidentin –

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