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Gesundheitsreform: Union beschließt Alternativantrag

BERLIN (ks). Unter dem Titel "Für ein freiheitliches, humanes Gesundheitswesen statt Staatsmedizin und Bevormundung" hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU am 17. Juni einen Entschließungsantrag zur Gesundheitspolitik formuliert. Mit diesem will sie der von der Regierung geplanten Gesundheitsreform entgegen treten.

In dem Antrag finden sich auch Aussagen zur Arzneimittelpolitik und den Plänen der Regierung, den Mehrbesitz von Apotheken zuzulassen. Die entsprechenden Passagen des Antrags dokumentieren wir im Folgenden im Wortlaut:

"(...) 5. 3. Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit als Garanten einer qualitativ hochwertigen Versorgung Die Ärzte haben primär den Auftrag, eine am Bedarf des einzelnen Patienten ausgerichtete, dem anerkannten Stand der Medizin entsprechende gesundheitliche Versorgung zu erbringen. Statt Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker ständig zu diffamieren, gilt es die Menschen, die diese Gesundheitsberufe ergriffen haben oder ergreifen werden, von überflüssigen Verwaltungsaufgaben und Gängelung zu befreien, damit sie sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der medizinischen und pflegerischen Betreuung der Patienten, zuwenden können.

Bei ihrer Entscheidung in die Selbtständigkeit zu gehen, brauchen sie zuverlässige Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Dazu gehört auch eine leistungsgerechte und kalkulierbare Honorierung. Nur so bleibt die Qualität der medizinischen Versorgung auf Dauer gesichert.

(...) 5. 8. Öffentliche Apotheken als Garant für Arzneimittelsicherheit und flächendeckende Versorgung Die Qualität der Arzneimittelversorgung zu verbessern und Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln muss permanentes Ziel der Gesundheitspolitik sein. Dabei sind die Apotheker in die wirtschaftliche Verantwortung einer optimalen und preiswerten Versorgung mit Arzneimitteln stärker als bisher einzubeziehen.

Öffentliche Apotheken sind an Strukturen der "integrierten Versorgung" zu beteiligen, wenn sie den Strukturanforderungen genügen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist dergestalt zu modifizieren, dass es im Bereich der höherpreisigen Arzneimittel langfristig zu einer Abflachung sowohl des Großhandels als auch des Apothekenzuschlags kommt.

Telematik gestaltet das Arzneimittelmanagement effizienter und effektiver. Hierzu müssen sowohl Notfall- und Medikamentendaten als auch Unverträglichkeiten und Interaktionen auf einer intelligenten Patientenkarte gespeichert werden. Die Voraussetzungen für ihren Einsatz sind zu schaffen.

Die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes führt zwangsläufig zur Aufhebung des Fremdbesitzverbotes. In Verbindung mit der Einführung des Versandhandels gefährdet dies eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und wird deshalb von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.

Bei den Arzneimitteln ist eine Umorientierung von einer an der Packungsgröße orientierten Zuzahlung auf eine am Preis orientierte prozentuale Zuzahlung geboten. Eine am Einkommen orientierte Überforderungsklausel stellt den sozialen Schutz sicher.

5. 9. Arznei- und Hilfsmittelversorgung wirtschaftlich gestalten Im Arzneimittel- und Hilfsmittelsektor hat sich das Festbetragskonzept als wettbewerbsförderndes Modell der begrenzten Leistungszusage für die Versicherten erwiesen und bewährt. Es definiert die Kernleistungszusage der GKV gegenüber ihrer Versicherten und lässt die preislich teurere Wahlleistung offen.

Freie Preisverhandlungen, Festbeträge und dirigistische Maßnahmen wie die Positivliste und die aut-idem-Regelung stehen unkoordiniert nebeneinander und führen zu einem Wirrwarr. Die vielen nicht aufeinander abgestimmten Instrumente bergen die Gefahr einer Verschlechterung bei gleichzeitig möglicher Verteuerung der Arzneimittelversorgung insgesamt.

(...) 6. 3. Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken und "versicherungsfremde Leistungen" umfinanzieren Auf Arzneimittel wird – wie auch bei anderen Gütern des Grundbedarfs – der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben. Dadurch werden die Beitragszahler um 1,5 Mrd. Euro jährlich entlastet. Unter dem Aspekt einer gerechten Lastenverteilung ist es geboten, die Finanzierung "versicherungsfremder Leistungen" aus der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen und einer sachgerechten Finanzierung zuzuführen.

Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen auf 6,0 Mrd. Euro. (...)"

Der vollständige Antrag ist im Internet auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu finden: www.cducsu.de.

Unter dem Titel "Für ein freiheitliches, humanes Gesundheitswesen statt Staatsmedizin und Bevormundung" hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU am 17. Juni einen Entschließungsantrag zur Gesundheitspolitik formuliert. Darin finden sich auch Aussagen zur Arzneimittelpolitik und den Plänen der Regierung, den Mehrbesitz von Apotheken zuzulassen.

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