DAZ aktuell

Kooperation: Industrie darf Fortbildung sponsern

BONN (im). Ärzte dürfen angemessene Vorteile von pharmazeutischen Unternehmen annehmen, wenn dadurch die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht wird. Dies ist Teil einer Änderung im Berufsrecht der Mediziner, die am 23. Mai auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag in Köln beschlossen wurde.

Mit der novellierten Muster-Berufsordnung wurde die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie, die die Ärzteschaft für notwendig und wünschenswert hält, neu geregelt. Ziel sei eine Kooperation in der Form, dass die Unabhängigkeit des Arztes zweifelsfrei gesichert sei.

Ärzte dürfen demnach keine Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen annehmen, die über den eigentlichen Zweck einer Fortbildungsveranstaltung hinausgehen. Während Reisekosten und Tagungsgebühren unstrittig seien, sei es unzulässig, Zuschüsse für Begleitpersonen und Einladungen für Rahmenprogramme anzunehmen.

Im Berufsrecht wurde jetzt verankert, dass Verträge über die Zusammenarbeit beider Gruppen schriftlich beschlossen und der Ärztekammer auf Verlangen vorgelegt werden müssen. Zudem müssten sich Leistungen und Gegenleistungen entsprechen.

Wie der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Prof. Dr. Ingo Flenker, sagte, habe es gegenüber den Ärzten wiederholt den Vorwurf der fehlenden Unabhängigkeit gegeben. Obwohl in fast allen Fällen die Vorwürfe ausgeräumt worden seien, hätten sie dem Ansehen der Mediziner geschadet. Daher seien jetzt klare Regelungen nötig gewesen.

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