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Pilotvertrag in Nordheim: Arnzeiversorgung von Sozialhilfeempfängern

DÜSSELDORF (im). Ab dem 1. Juni dieses Jahres erhält das Sozialamt Düsseldorf verlässliche Daten zur Arzneimittelversorgung von Sozialhilfeempfängern. Zu dem Zeitpunkt tritt ein neuer Arznei- und Hilfsmittellieferungsvertrag zwischen der Stadt und dem Apothekerverband Nordrhein in Kraft, den der Verband selbst als Pilotvertrag bezeichnet.

Wesentlich sei dabei die Etablierung einer zentralen elektronischen Rezeptabrechnung in Verbindung mit der Datenübermittlung, wie sie schon seit Jahren mit der gesetzlichen Krankenversicherung ablaufe. Jeder Sozialhilfeempfänger erhalte eine Versichertennummer.

Durch die dadurch mögliche eindeutige Zuordnung könne das Sozialamt Düsseldorf zum einen Missbrauch verhindern und zum anderen Kosten wegen des geringeren Verwaltungsaufwands sparen. Ziel des Vertrags ist laut Apothekerverband Nordrhein die Angleichung der Versorgung der Bedürftigen an die der gesetzlich Krankenversicherten.

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