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Beitragssatzsicherungsgesetz: Großhändler sollen Rabatte selber tragen

BERLIN (ks). Nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Rücknahme des Großhandelsrabatts am 21. Mai keimte kurzfristig die Hoffnung, der Antrag der Union und der FDP könnte tatsächlich Erfolg haben. Auch einige SPD-Politiker hatten sich für eine Abänderung des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) zugunsten der pharmazeutischen Großhändler und Apotheker stark gemacht. Allen voran Eike Hovermann. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat nun Entgegenkommen signalisiert. Was konkret geplant ist, stand zu Redaktionsschluss allerdings nicht fest.

Hovermann erklärte in einer spärlich verbreiteten Pressemitteilung vom 22. Mai, dass die Ministerin nach intensiven Gesprächen mit den SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zugesagt habe, "dass die überproportionalen Belastungen der Apotheker im Zusammenhang mit dem BSSichG und den Großhandelsrabatten aus dem Weg geräumt werden".

Hovermann zeigte sich überzeugt, dass Apotheker eine höhere Planungssicherheit haben werden. Das genaue "Wie" ist hingegen noch ungeklärt. Eine Abschaffung des Rabattes ist jedenfalls nicht geplant. Schmidt wird daher einen anderen Weg finden müssen, der sicherstellt, dass der pharmazeutische Großhandel tatsächlich die Rabatte gewährt, die das BSSichG für ihn vorsieht.

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