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Gesundheitsreform: VFA für Streichung von OTC-Präparaten aus dem GKV-Katalog

BERLIN (ks). Nach Auffassung von Dr. Andreas Barner, Vorstands-Vize des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), setzt das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) die gescheiterte Kostendämpfungspolitik von Rot-Grün fort. Eine umfassende Strukturreform werde wiederum vertagt. Innovative Arzneien würden durch die neuen Gesetze diskriminiert, und die Arzneimittelversorgung auf einem möglichst kostengünstigen Niveau standardisiert, erklärte Barner bei einem Pressegespräch am 21. Mai in Berlin. Doch es gibt auch Einzelaspekte der Reform, die der VFA mitträgt: z. B. die Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Dem VFA widerstreben vor allem die geplante Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln durch das Zentrum für Qualität in der Medizin, die Einführung von Festbeträgen auf patentgeschützte Analoga und die neben dem GMG geplante Positivliste.

Für OTCs selbst zu zahlen, ist jedem zumutbar

Im Gegensatz zu anderen Pharmaverbänden und der ABDA hat der VFA jedoch kein Problem mit dem Plan der Bundesgesundheitsministerin, GKV-Versicherte künftig für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst zahlen zu lassen. "Wir meinen, dass eine Leistungseinschränkung in diesem Bereich dem Einzelnen am ehesten zuzumuten ist", so Barner.

Eine Überforderung finde nicht statt und zudem werde "eine sinnvolle Prioritätensetzung des GKV-Ressourceneinsatzes im Arzneimittelbereich erreicht". Zwar handele es sich um wirksame, risikoarme Präparate – sie würden jedoch vor allem für leichtere Erkrankungen eingesetzt. Barner befürchtet auch nicht, dass Ärzte künftig auf die Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel ausweichen werden. Sie würden erkennen, dass das System nicht weiter überfordert werden könne.

Preisabstandsklausel für Importe richtig

Positiv bewertet der Verband auch die Neuordnung der Zuzahlungen für Medikamente. Allerdings sollten Arzneimittel bei lebensbedrohlichen und chronischen Erkrankungen zuzahlungsfrei bleiben, um die Regelung sozialverträglicher zu gestalten, erklärte Barner. Richtig sei weiterhin, eine Preisabstandsklausel von 10 Prozent für Reimporte einzuführen.

Der VFA-Vize: "Damit wäre sichergestellt, dass die Importeure nur dann das Privileg der gesetzlich geforderten und damit garantierten Marktquote genießen können." Die Zusatzklausel, die im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung auch Abweichungen zulässt, müsse allerdings gestrichen werden. Nicht zuletzt findet auch Herausnahme eines Teils der versicherungsfremden Leistungen aus dem GKV-Katalog die Zustimmung der forschenden Hersteller.

Hoffnung auf Task Force

Barner forderte die Bundesregierung erneut auf, eine Gesundheitsreform aus einem Guss vorzulegen. Statt auf Standardversorgung und Kostendämpfung müsse auf Qualitätswettbewerb gesetzt werden. Dies sei auch notwendig, um dem Standort Deutschland neue Impulse zu geben.

Daher begrüßt der VFA die kürzlich ins Leben gerufenen Task Force zur Verbesserung der Standortbedingungen der pharmazeutischen Industrie. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte anlässlich der ersten Sitzung ausdrücklich, sie wolle die Standortbedingungen der Branche "sichern und verbessern". Der VFA wird sie beim Wort nehmen.

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