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Gesundheitsreform: Hoffnung auf Einigung erst im Vermittlungsausschuss

Berlin (ks). Die Arbeiten am Arbeitsentwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) gehen weiter Ų Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt muss sich erwartungsgemäß vielfältige Kritik anhören. Die kommt mitunter selbst aus den eigenen Reihen. Doch die Regierungsfraktionen wollen sich noch im Mai einigen. Viel Spielraum wird es dabei nicht geben, das Ministerium will an der Grundlinie des Entwurfs nichts mehr ändern. In der ersten Juniwoche soll die Reform als Fraktionsentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Noch vor der Sommerpause sollen die zweite und dritte Lesung im Parlament sowie die Anhörungen in den Ausschüssen abgeschlossen sein. Nach der Sommerpause wird dann der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an dem Gesetzesvorhaben zu knabbern haben.

An einen weitreichenden Konsens mit der Opposition schon vor dem Sommer glaubt keiner der Parlamentarier. Sie setzten schon jetzt auf die Arbeit im Vermittlungsausschuss. Wenngleich das Ministerium schon zuvor den Kontakt zu den Bundesländern suchen wird – "schon weil es die Höflichkeit gebiete", so Insider.

Schnell sinkende Beiträge nicht zu erwarten

Das Ziel, mit dem GMG die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf unter 13 Prozent zu senken, wird allerdings nicht so schnell zu erreichen sein, wie es sich die Regierung wünscht.

Selbst wenn das anvisierte Einsparvolumen von 20 Mrd. Euro im Laufe der Zeit realisiert werden kann, werden die Beitragssätze zum Jahreswechsel kaum mehr als einen Prozentpunkt sinken können, räumen Ministeriumskreise ein.Und das auch nur dann, wenn das GMG tatsächlich zum 1. Januar 2004 in Kraft treten kann. Verzögerungen im Vermittlungsausschuss würden das Unterfangen erschweren.

Sicher ist, dass die Herausnahme der versicherungsfremden Leistungen relativ schnell wirken kann. Diese Einsparungen sollen die Kassen so schnell wie möglich an ihre Versicherten weitergeben.

So soll die Streichung von Sterbegeld, künstlicher Befruchtung und Sterilisation die GKV um rund 0,6 Mrd. Euro entlasten. Weitere 0,5 Mrd. glaubt man durch gekürzte Leistungen bei Sehhilfen sparen zu können (künftig sollen nur Kinder sowie schwer Sehbehinderte, die handwerklich gefertigte Sehhilfen benötigen, einen Leistungsanspruch haben).

Die Herausnahme des Krankengeldes aus der paritätischen Versicherung wird sich nur für den Arbeitgeber mit geringen Beiträgen bemerkbar machen: Das GMG sieht für die Umfinanzierung vor, dass die Beiträge zur GKV künftig vom Arbeitgeber nur noch zu 47 Prozent, vom Arbeitnehmer aber zu 53 Prozent getragen werden.

Familienpolitische versicherungsfremde Leistungen, die künftig mithilfe einer erhöhten Tabaksteuer finanziert werden sollen, werden auf rund 4,5 Mrd. Euro angesetzt – noch ist unklar, ob die Raucher diese Summe wirklich aufbringen werden, oder ob sie ihre Sucht lieber aufgeben oder am deutschen Fiskus vorbei finanzieren.

In Sachen Tabaksteuer besteht noch einiger Diskussionsbedarf, heißt es aus informierten Kreisen. Das Bundesgesundheitsministerium will jedenfalls mit einer Gleitklausel sicherstellen, dass das gesamte Potenzial der Steuererhöhung der GKV zugute kommt.

Mehrbesitz: Fünf Apotheken oder mehr?

Unterdessen hat sich auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Eike Hovermann für eine gänzliche Aufhebung des Mehrbesitzverbots von Apotheken stark gemacht. Dem Berliner Tagesspiegel (Ausgabe vom 13. Mai) sagte er, die Beschränkung auf fünf Apotheken mache "juristisch keinen Sinn". Wer eine sechste Apotheke aufmachen wolle, werde klagen.

Hovermann erklärte, man brauche "normale Apotheken wie bisher, aber auch Ketten sowie den Versandhandel". Nur so könne es zu einem Preiswettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern kommen.

Die Arbeiten am Arbeitsentwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) gehen weiter – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt muss sich erwartungsgemäß vielfältige Kritik anhören. Die kommt mitunter selbst aus den eigenen Reihen. Doch die Regierungsfraktionen wollen sich noch im Mai einigen. Viel Spielraum wird es dabei nicht geben, das Ministerium will an der Grundlinie des Entwurfs nichts mehr ändern. In der ersten Juni-Woche soll die Reform als Fraktionsentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Noch vor der Sommerpause sollen die zweite und dritte Lesung im Parlament sowie die Anhörungen in den Ausschüssen abgeschlossen sein. Nach der Sommerpause wird dann der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an dem Gesetzesvorhaben zu knabbern haben.

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