Pharmazeutisches Recht

Hamburg: Qualitätsmanagement für Apotheken

Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagement der Apothekerkammer Hamburg für Apotheken

(aus Amtl. Anz. Teil II, GVBl. Hamburg, Nr. 47 vom 25. April 2003, Seite 1725)

Die 1. Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Hamburg für Apotheken wurde am 12. November 2002 von der Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg beschlossen und am 3. Februar 2003 gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 des Hamburgischen Apothekergesetzes von der Behörde für Umwelt und Gesundheit der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt.

Die Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Hamburg für Apotheken wurde gemäß § 21 Absatz 2 des Hamburgischen Apothekergesetzes im Rundschreiben II/2003 vom 27. Februar 2003, herausgegeben von der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, in der Pharmazeutischen Zeitung Nummer 14/2003 Seiten 97 bis 99 und in der Deutschen Apotheker Zeitung Nummer 13/2003 Seiten 126 bis 129 veröffentlicht.

Hamburg, den 7. April 2003 Apothekerkammer Hamburg

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