DAZ aktuell

Gesundheitsreform: Zuzahlungen steigen leicht

BONN (im). Die Zuzahlungen der Patienten zu Arzneimitteln sollen künftig 4, 6 oder 8 Euro je nach Packungsgröße betragen. Auf dieses Detail zur laufenden Gesundheitsreform haben sich die Teilnehmer des Koalitionsausschusses von SPD und Grünen am 9. Mai in Berlin geeinigt. Dies bestätigte das Bundessozialministerium der DAZ auf Anfrage.

Diejenigen Kranken, die sich in besondere Behandlungsprogramme einschreiben (Hausarztmodell, Disease-Management-Programm – DMP, oder integrierte Versorgung) zahlen nur die Hälfte der genannten Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel, jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Wer direkt den Facharzt aufsucht, zahlt 15 Euro pro Facharztbesuch im Quartal.

Chronisch Kranke, die wegen ihrer Krankheit oder Behinderung in Dauerbehandlung sind und für die ein geeignetes DMP fehlt, sollen ebenfalls die reduzierten Selbstbehalte von 2, 3 oder 4 Euro zahlen. Sozialhilfeempfänger sollen einen Euro Zuzahlung pro Arzneimittel leisten.

Am 8. Mai hatte sich die rotgrüne Koalition auf Eckpunkte ihrer neuen Reform verständigt. Die Beschlüsse vom 9. Mai konkretisieren dies. Bis zu 1,5 Milliarden Euro erhofft sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt von der neuen Zuzahlungsregelung, der Praxisgebühr und dem höheren Zuschuss der Patienten bei Klinikaufenthalten, welcher auf 12 Euro pro Tag angehoben werden soll.

Aus dem neuen Reformentwurf "Arbeitsentwurf – nach den Vorgaben der Leitung erstellt". Seit dem 8. Mai liegen diese Eckpunkte der neuen Reform mit dem Namen Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz vor. Unter "Stärkung der Patientensouveränität" heißt es darin: "Eigenverantwortung und gesundheitsbewusstes Verhalten werden durch gezielte Anreize gefördert.

Für Versicherte, die durch freiwillige Einschreibung in ein Hausarztsystem oder die Teilnahme an Disease-Management-Programmen oder an der Integrierten Versorgung zu einer abgestimmten und koordinierten Behandlung ihren Beitrag leisten, wird es künftig einen Bonus geben:

Sie zahlen künftig nur die Hälfte de sonst fällig werdenden Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel. Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte erfolgt flächendeckend zum 1. Januar 2006".

Weitere Details dazu wurden am 9. Mai vom Koalitionsausschuss beschlossen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.