Pharmazeutisches Recht

Erstattung der Reisespesen und Auslagen

Änderung der Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen (Rili RS) der Landesapothekerkammer Hessen,

beschlossen von der Delegiertenversammlung am 14. 11. 1991, veröffentlicht in der PZ Nr. 28/1991, S. 1926/1927, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. 3. 2003.

Die Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen (Rili RS) der Landesapothekerkammer Hessen werden wie folgt geändert:

IV. Übernachtungskosten

Die Worte "Euro 4,60" werden durch "Euro 4,50" ersetzt.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 15. April 2003

Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Bojunga - Präsidentin -

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