DAZ aktuell

Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker: Irritationen beim Vers

Beim gesetzlich vorgeschriebenen Abschluss von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Pflegeheimen gibt es nach Informationen des Bundesverband der Krankenhaus-versorgenden Apotheker (BVKA) Irritationen und nicht zu treffende Vorstellungen auf Seiten der Heimträger. Der BVKA bittet daher um Veröffentlichung folgender Presseerklärung:

In diesen Wochen erfahren Apothekerinnen und Apotheker, die sich in Verhandlungen mit Heimträgern befinden, um zum Abschluss eines Heimversorgungsvertrages zu gelangen, zu ihrer Überraschung, dass die Heimträger die Verwendung von Vertragsformularen aus dem Deutschen Apotheker Verlag bzw. dem Govi-Verlag als Grundlage für einen konkreten Vertrag ablehnen.

Sie verweisen darauf, dass ihre Verbände einen eigenen Vertrag erarbeiten würden oder schon erarbeitet hätten. Darüber hinaus wird die Auffassung verschiedener Verbände von Heimträgern referiert, zwar sei der Apotheker zum Abschluss eines Versorgungsvertrages verpflichtet, wenn er ab 28. 8. 2003 ein Heim mit Arzneimittel versorgen wolle, eine entsprechende Verpflichtung der Heime zum Vertragsabschluss gebe es jedoch nicht. Auch in Informationsveranstaltungen für Heimleiter und Pflegedienstleiter wird nicht nur vereinzelt diese Auffassung vertreten.

Dem BVKA liegen Rundschreiben von Heimträgerverbänden vor, in denen diese Auffassung zwar vertreten oder angedeutet wird, gleichzeitig jedoch Hinweise gegeben werden, wie ein solcher Vertrag – "besser" und "anders" als die Formulare von Apothekerseite – aus der Sicht und der Interessenlage von Heimträgem aussehen müsse. Auch wird die Auffassung vertreten, die zuständigen Behörden würden frühestens ab 28. 8. 2003 die entsprechende Genehmigung von Versorgungsverträgen aussprechen.

Durch diese Verweigerungshaltung bzw. die Verbreitung irriger Rechtsauffassungen besteht inzwischen die Gefahr, dass das neue Versorgungssystem nicht flächendeckend und ausnahmslos ab 28. 8. 2003 praktiziert werden kann.

Der BVKA hat sich daher in einem Schreiben vom 14. 4. 2003 an das Bundesgesundheitsministerium sowie an die für den Vollzug des Apothekengesetzes zuständigen Landesministerien und Senatsverwaltungen der Länder gewandt und dazu aufgefordert, die Beteiligten auf Seiten der Heimträger nachdrücklich auf die eindeutige Gesetzeslage hinzuweisen.

Anlässlich einer Podiumsdiskussion auf der Interpharm am 31. 3. 2003 hat der Vertreter des Bundesgesundheitsministerium, Ministerialrat Dr. Schorn, darauf hingewiesen, dass auch die Heimträger ohne Wenn und Aber zum Abschluss eines Versorgungsvertrages verpflichtet seien.

So sehr diese offiziöse Stellungnahme zu begrüßen ist, sie reicht nach Auffassung des BVKA jedoch nicht aus, um die aufgetretenen Irritationen und Verweigerungen zu beseitigen.

Auf seiner Jahresmitgliederversammlung am 6./7. 5. 2003 wird der BVKA über die Reaktion des Bundesministerium bzw. der Obersten Landesbehörden berichten.

Walter Schneider, Vorsitzender des BVKA

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.