DAZ aktuell

Viagra kein unwirtschaftliches Arzneimittel

MÜNCHEN (ks). Die staatliche Beihilfestelle kann unter Umständen verpflichtet sein, einem Beamten einen Zuschuss zu Viagra zu zahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof (VGH) hat entschieden, dass die Beihilfe ihren Teil dazuleisten muss, wenn ein an Diabetes mellitus erkrankter Beamter unter Erektionsstörungen leidet und der Arzt ihm daher das Potenzmittel verschreibt. (Bayerischer VGH, Az.: 3 B 00.3631; noch nicht rechtskräftig)

Bereits Ende 1998 wurde dem klagenden Ruhestandsbeamten das Präparat Viagra verordnet, um die Folgen seiner Zuckerkrankheit einzudämmen. Die zuständige Beihilfestelle weigerte sich jedoch, die eingereichte Rechnung in Höhe von etwa 107 DM zu zahlen. Die Behörde stützte sich bei ihrer Entscheidung auf eine Beihilfevorschrift, die besagt, dass die Aufwendungen für unwirtschaftliche Arzneimittel nicht zu erstatten sind. Das folgende Widerspruchsverfahren und die Klage in erster Instanz blieben erfolglos. Erst mehr als vier Jahre später bekam der Ruheständler vor dem VGH Recht: Der entscheidende Senat vertrat die Auffassung, man könne Viagra nicht per se als "unwirtschaftliches Arzneimittel" bezeichnen. Es verursache nicht lediglich Kosten, sondern habe durchaus eine Wirkung, die auch kein vergleichbares billigeres Präparat erzielen könne.

Wie ein Gerichtssprecher der DAZ mitteilte, ist die Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig. Bis zum 11. April kann gegen das Urteil Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

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