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Beitragssatzsicherungsgesetz: Erneuter Schlagabtausch im Bundestag

BERLIN (ks). Mit den Folgen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) Ų vor allem für die Apotheken Ų beschäftigte sich am 4. April der Bundestag. Der CDU-Gesundheitspolitiker Andreas Storm warf Schmidt vor, "mit ihrer Notstandsgesetzgebung grandios gescheitert" zu sein. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Marion Caspers-Merk (SPD) verteidigte hingegen die Maßnahmen der Regierung. Anlass der Debatte war der gemeinsame Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, den im BSSichG geregelten Großhandelsrabatt rückwirkend zum 1. Januar 2003 aufzuheben. Hinzu kam ein weiterer neuer Antrag, der die Aufhebung der gesamten Einschnitte für die Leistungserbringer im BSSichG zum Gegenstand hat.

Storm hielt der Regierung vor, bei der eiligen Verabschiedung des Gesetzes im vergangenen Jahres behauptet zu haben, mit diesem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabil halten zu können. Tatsächlich hätten sich die Beiträge seit Verabschiedung des BSSichG bis jetzt um beinahe 0,4 Prozent erhöht – ein Ende der Steigerungen sei noch nicht in Sicht. Dafür erkenne man nun aber die "fatalen Folgen des Gesetzes" für die Leistungserbringer: vor allem für die Apotheken gehe es "so richtig ans Eingemachte", erklärte Storm. Deren Gewinn vor Steuern sei im Durchschnitt um 35 bis 40 Prozent eingebrochen – dabei dürfe die Regierung, wenn sie auf die weiter steigenden Umsatzzuwächse bei Arzneimitteln auch in diesem Jahr verweise, nicht den Umsatz mit dem Gewinn verwechseln.

Storm: "Sie bringen das Kunststück fertig, dass Sie mit Ihrer Politik die Apotheken in weiten Teilen unseres Landes an den Rand des Ruins treiben, obwohl die Umsätze in den ersten Wochen dieses Jahres leicht gestiegen sind." Komme es zudem zu der von Rot-Grün geplanten Aufhebung des Versandhandels- und Mehrbesitzverbots, sei dies der "Einstieg in die vollständige Zerschlagung unserer bewährten Apothekenlandschaft", erklärte Storm. Der Unionspolitiker machte deutlich: "Mit der Union wird es Apothekendiscounter und einen ungehemmten Versandhandel definitiv nicht geben".

FDP: Apotheker in ihrer Existenz bedroht

Auch der FDP-Gesundheitspolitiker Detlef Parr forderte die Regierung auf, das BSSichG zurückzuziehen und verwies auf die gravierenden Folgen für die Apotheker. Wenn nun auch noch die Aufhebung des Versandhandels- und Mehrbesitzverbots komme, werde "ein ganzer mittelständischer Berufsstand in seiner Existenz bedroht, ohne dass plausibel wird, was Sie mit Ihren Änderungen verbessern wollen", erklärte Parr.

SPD: ABDA betreibt "Rechenkunststücke"

Caspers-Merk verteidigte die Maßnahmen der Bundesregierung und warf der Union "Lobbypolitik und populistische Forderungen" vor. Für die Apotheken bedeuteten höhere Umsätze sehr wohl höhere Gewinne – die Zahlen der ABDA, die die Opposition verwende, seien ein "kleines Rechenkunststück", von dem man sich nicht aufs Glatteis führen lassen dürfe, erklärte die Staatssekretärin: Denn bei diesen Zahlen werde zusätzlich der Herstellerrabatt abgezogen, sodass sie im Minusbereich liegen. Caspers-Merk: "Diesen Rabatt aber zahlen die Apotheken gar nicht, sondern er wird direkt zwischen den Kassen und den Herstellern verrechnet." Statt lediglich "Nein" zu sagen, erwarte die Regierung von der Opposition Finanzierungsvorschläge, mit denen die Beiträge gering gehalten werden können.

Grüne: Zum Jahresende Beiträge von mehr als 15 Prozent möglich

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Biggi Bender, warf der Opposition vor, mit der Rücknahme des BSSichG die Kassenbeiträge noch weiter in die Höhe zu treiben. Zwar sei Union und FDP mit den gestellten Forderungen der schnelle Beifall der beschenkten Lobbygruppen gewiss, doch der Krankenkassenbeitrag werde dann "Ende des Jahres nicht bei knapp 15 Prozent liegen, sondern noch einmal um 0,3 Prozent höher ausfallen". Der FDP, die doch sonst "für Wettbewerb, für Deregulierung" stehe, hielt Bender vor, bei den Apothekern "ein mittelalterliches Zunftsystem" zu verteidigen.

Überweisung in den Gesundheitsausschuss

Eine Abstimmung über die Anträge der CDU/CSU und der FDP fand nicht statt. Dass dessen wurden sie im Anschluss an die Aussprache an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Der beschäftigte sich am 9. April – nach Redaktionsschluss dieser DAZ-Ausgabe – mit dem Thema. Dabei wollten die Antragsteller erreichen, dass ein Beschluss über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung gefasst wird.

Mit den Folgen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) – vor allem für die Apotheken – beschäftigte sich am 4. April der Bundestag. Der CDU-Gesundheitspolitiker Andreas Storm warf Schmidt vor, "mit ihrer Notstandsgesetzgebung grandios gescheitert" zu sein. Anlass der Debatte war der gemeinsame Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, den im BSSichG geregelten Großhandelsrabatt rückwirkend zum 1. Januar 2003 aufzuheben. Hinzu kam ein weiterer neuer Antrag, der die Aufhebung der gesamten Einschnitte für die Leistungserbringer im BSSichG zum Gegenstand hat.

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