BVA-Info

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Na, so schlimm ist es doch nicht, könnte man meinen. 1100 Apothekenangestellte mehr arbeitslos als vor dem Beitragssatzsicherungsgesetz, das macht bei rund 21 000 deutschen Apotheken nur eine Angestellte in jeder 10. Apotheke – dafür der ganze Wirbel?

Aus den "harten" Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit erfährt man jedoch nur die halbe Wahrheit. Zum einen geben die drögen Zahlen keine Auskunft darüber, wie viele Kolleginnen nach einer Kündigung in andere Berufsfelder abgewandert sind und damit dem Apothekenbereich verloren gehen (und die melden sich natürlich nicht arbeitslos). Zum anderen lassen sich in diesen Zahlen vor allem Beendigungskündigungen erkennen, die zum 31. Dezember 2002 ausgesprochen worden sind.

Weitere Verwerfungen durch das BSSichG, etwa nach dem Vorliegen der ersten Gewinnzahlen Ende Februar, sind in ihrem ganzen Ausmaß noch nicht erkennbar. Möglicherweise steigt nach dem Kündigungstermin zum 31. März die Zahl der Arbeitssuchenden noch einmal an. Genauso gut ist es möglich, dass sich die Situation wieder beruhigt hat – oder der Gesetzgeber das Gesetz nachgebessert hat.

Änderungskündigungen, etwa eine Reduktion der Stunden oder des Gehaltes, lassen sich durch diese Zahlen ohnehin nicht erkennen. Sie haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Situation in der Apotheke (weniger Zeit für den einzelnen Patienten) und auf die persönliche Situation jeder einzelnen Angestellten.

Es ist also noch zu früh, eine abschließende Bilanz zu ziehen. Auskunft über das tatsächliche Ausmaß der Veränderungen wird erst die Umfrage des BVA zeigen. Diese fragt genau nach Änderungskündigungen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen, nach der Größe der Apotheke und nach den Erfahrungen bei der Stellensuche. Die Ergebnisse finden Sie in Kürze auf der Website des BVA (www.BVA-online.de) und in der DAZ.

Insa Heyde

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