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Kooperation Phytopharmaka: Wissenschaftler fordern Gleichberechtigung für pflan

BERLIN (ks). Pflanzliche Arzneimittel genießen bei Patientinnen und Patienten in Deutschland eine hohe Wertschätzung. In einer Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Allensbach aus dem Januar 2002 verwenden 73 Prozent der Bevölkerung Naturheilmittel. 92 Prozent der Verwender sind vom Behandlungserfolg überzeugt. Grund ist u. a. die verbreitete Ansicht, dass Phytopharmaka weniger und geringere Nebenwirkungen haben. Dennoch: Die Verordnung pflanzlicher Arzneimittel ist seit Jahren rückläufig. Vielfach werden sie als "umstrittene Arzneimittel" eingeordnet. Zu Unrecht, meint die Kooperation Phytopharmaka. Sie fordert pflanzliche Arzneimittel nicht länger zu benachteiligen Ų sie stünden "normalen" Medikamenten in Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität regelmäßig in Nichts nach. Am 21. März nahmen sich Vertreter der Vereinigung in Berlin auf einer Pressekonferenz einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit für Phytopharmaka an.

Phytopharmaka: Bei Patienten beliebt, von Ärzten gescheut

In der Selbstmedikation spielen Phytopharmaka weiterhin eine bedeutende Rolle. Anders sieht es in der ärztlichen Praxis aus, berichtete Dr. Johannes Freudenstein von der Schaper & Brümmer GmbH: Der permanente Kostendruck zwinge die Ärzte zu Einschränkungen im Verordnungsverhalten. Da pflanzliche Arzneimittel in der Regel rezeptfrei erhältlich sind, werde hier häufig ein Selbstkauf empfohlen. Dazu ermuntert nicht zuletzt der Arzneiverordnungsreport, der Phytopharmaka häufig als "umstrittene" und damit unwirtschaftliche Arzneimittel qualifiziert. Dabei sind pflanzliche Arzneimittel in der Regel eine kostengünstige Variante: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) machen sie lediglich 1,7 Prozent der Arzneimittelkosten aus. Einem Euro den die Kassen für Phytopharmaka ausgeben, stehen 19,50 Euro für die GKV-Verwaltungskosten gegenüber.

Auch für den Pharmakologen und Vorsitzenden der Gesellschaft für Phytotherapie Prof. Dr. Fritz H. Kemper ist das Phänomen rückläufiger Verordnungen unverständlich. Pflanzliche Arzneimittel seien zum Großteil Arzneimittel im Sinne der einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Wirkstoffe wie Ginkgo oder Johanniskraut seien pharmakologisch bestens untersucht und könnten wirksam, mit geringem Nebenwirkungsprofil und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Forderung: Erstattungsfähigkeit beibehalten

Die Kooperation ist vor allem um die künftige Erstattungsfähigkeit pflanzlicher Arzneimittel besorgt: In den vergangenen Monaten wurde immer wieder ins Gespräch gebracht, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Kassen herauszunehmen. Dies könne zur Folge haben, dass auf teure, chemische Medikamente umgestellt werde, erklärte Kemper. Zudem gefährde ein solches Vorhaben die Therapiefreiheit und Arbeitsplätze rund um das Arzneimittel, so Kemper.

Auch für die Hersteller ist der Erhalt der Erstattungsfähigkeit von besonderer Bedeutung. Vielfach handle es sich um mittelständische Unternehmen, die viel investiert haben, um die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte zu belegen, erläuterte Freudenstein. Zu beachten sei auch, dass Deutschland besonders Qualitätsstandards bei pflanzlichen Arzneimitteln aufgebaut habe, die in keinem anderen Land existierten – auf diese Weise werde auch das Exportgeschäft gesichert. Damit sich die Forschung lohnt, fordert die Kooperation auch einen besseren Unterlagenschutz im Zulassungsverfahren.

Phytotherapie keine "besondere" Therapierichtung

Missfallen löst auch die Einordnung der Phytotherapie als "besondere" Therapierichtung aus. Pflanzliche Arzneimittel müssten sich grundsätzlich nach den gleichen Maßstäben bewerten lassen wie alle übrigen Arzneimittel, betonte BAH-Geschäftsführer Dr. Bernd Eberwein – selbst wenn sie in Zusammensetzung und Wirkungsweise Besonderheiten aufweisen. Auch die Einordnung von Phytopharmaka in der Positivliste sei alles andere als klar: einige Wirkstoffe finden sich im Hauptteil, andere im Anhang, der den "besonderen Therapierichtungen" vorbehalten ist. Dies könne leicht als Diffamierung verstanden werden, so Eberwein. Die Kooperation fordert daher nachdrücklich die Gleichberechtigung pflanzlicher Arzneimittel.

Die Kooperation Phytopharmaka ist eine seit 1982 bestehende wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung der Erforschung und Anwendung pflanzlicher Arzneimittel. Sie wird getragen vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dem Verband der Reformwarenhersteller und der Gesellschaft für Phytotherapie. Derzeit sind etwa 110 Firmen Mitglied der Kooperation.

Die Vereinigung beschäftigt sich vor allem damit, wissenschaftliches Erkenntnismaterial zu Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität von pflanzlichen Arzneimitteln aufzuarbeiten. Sie unterstützt damit Arzneimittelhersteller und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei der (Nach-)Zulassung von Phytopharmaka als Arzneimittel. Zudem informiert die Kooperation sowohl Patienten als auch Fachkreise über pflanzliche Arzneimittel. Mehr Informationen zur Kooperation Phytopharmaka finden Sie im Internet unter www.koop-phyto.org.

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