DAZ aktuell

Landesbehörden am Zug: Arzneiversand via E-Bay

BONN (im). Die Bundesregierung weiß, dass über die Internet-Auktionsplattform "E-Bay International AG" verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Kauf angeboten werden. Das ist gleichwohl nach dem geltenden Arzneimittelgesetz (AMG) verboten, so die Antwort von Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder vom Bundesgesundheitsministerium auf eine entsprechende Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolf Bauer.

Bauer hatte von der Regierung wissen wollen, was sie bei Kenntnis dieser unzulässigen Vorgehensweise zu tun gedenke. Der Staatssekretär verwies daraufhin auf die Landesbehörden, die für die Durchführung des AMG zuständig seien. Das Bundesgesundheitsministerium habe daher die vorliegenden Materialien an die Landesbehörden mit der Bitte um Bearbeitung weitergesendet.

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