DAZ aktuell

Noch keine Entscheidung zu GKV-Verwaltungskosten und Arzneimittelpreisen

BERLIN (ks). Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) beschäftigt Bundestag und Bundesrat noch immer: Am 20. März standen die beiden dort geregelten Gesetzesvorhaben Ų das Einfrieren der Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen auf den Stand von 2002 und die Einführung einer Festbetragsregelung für Analog-Arzneimittel mit geringfügigem Zusatznutzen Ų auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses. Zu einer Entscheidung kam es jedoch nicht.

Statt dessen entschied man sich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die am 9. April erneut zusammentreffen soll. Die Änderung des SGB V sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Die Länderkammer verweigerte dem Gesetz allerdings am 20. Dezember seine Zustimmung. Auch blieben die Appelle der Regierung an die unionsgeführten Länder, den Änderungen zuzustimmen, ungehört. Was die Festbetragsregelung für patentgeschützte Analoga betrifft, könnten jedoch auch SPD-geführte Länder Interesse an der Blockade haben: Wo pharmazeutische Unternehmen angesiedelt sind, will man ungern Arbeitsplätze aufs Spiel setzen.

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