BVA-Info

EuGH: Bald Urteil über Versandhandelsverbot

Das Schlussplädoyer der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) war eindeutig: Das deutsche Versandhandelsverbot für Arzneimittel sei weder erforderlich noch angemessen, solange es sich um zugelassene Medikamente handelt.

Diese Bewertung ist zwar für das Urteil der 15 europäischen Richter nicht bindend. Doch zeigt die bisherige Rechtsprechung des EuGH, dass die Richter sich in der Regel der Auffassung der Generalanwaltschaft anschließen.

BVA will konstruktiv mitarbeiten

In dieser Lage befürwortet der BVA keine Verweigerungshaltung gegenüber dem Versandhandel, sondern setzt auf konstruktive Mitarbeit, auch um Arbeitsplätze im Inland zu sichern. Voraussetzung für einen Versandhandel ist aber, dass sich die Sicherheit für den Verbraucher nicht verschlechtert.

Der BVA fordert deshalb, dass die Medikamente nur in einer Apotheke bestellt und nur durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert werden dürfen. Denn der persönliche Kontakt bei der Medikamentenabgabe ist unabdingbar, um den Schutz der Verbraucher sicher zu stellen. Außerdem muss der Versandhandel für die Kunden eine freiwillige Option bleiben und ein fairer Wettbewerb der Anbieter gewährleistet sein.

Der BVA will bald konstruktive Gespräche mit dem Gesundheitsministerium führen. Wir dürfen nicht die Augen vor den Realitäten verschließen und in reiner Opposition verharren. Sonst werden die Rahmenbedingungen ohne die betroffenen Apothekenleiter und -mitarbeiter festgeschrieben.

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