Pharmazeutisches Recht

Hamburg: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen.

Vom 14. Februar 2003 (aus Amtl. Anz. Hamburg [Teil II des GVBl Hamburg] vom 26. Februar 2003, Seite 793)

Es wird bekannt gemacht, dass das nachfolgende Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen nach seinem Artikel 2 am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.

Hamburg, den 14. Februar 2003

Der Senat Senatskanzlei

[Text siehe unter "Nordrhein-Westfalen" in DAZ 4/2003, Seite 372]

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