DAZ aktuell

Wiedereinführung von Festbeträgen: Änderungsgesetz zunächst angehalten

Bonn (im). Während das Vorschaltgesetz mit den hohen Zwangsrabatten der Apotheken alle parlamentarischen Hürden nahm und seit dem 1. Januar 2003 gilt, ist das zwölfte Sozialgesetzbuch-V-Änderungsgesetz zunächst angehalten worden.

Letzteres sieht die Wiedereinführung der Festbeträge für patentgeschützte Arzneimittel sowie eine Beschränkung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen vor. Am 20. Dezember 2002 verweigerte der Bundesrat in Berlin die Zustimmung zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses und damit auch zu dem Gesetz, das bereits den Bundestag passierte. Da aber auch die Länderkammer diesem Vorhaben zustimmen muss, wird das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr weiterlaufen.

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