DAZ aktuell

Vorschaltgesetz: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

STUTTGART (ral). Am 20. Dezember 2002 wurde das Beitragssatzsicherungsgesetz im Bundestag beschlossen. Um gegen diesen Beschluss vorzugehen, wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. Dezember 2002 Eilanträge auf einstweilige Anordnung eingereicht. Deutschlandweit stehen mittlerweile rund 5000 Apotheker hinter den Anträgen.

Im Rahmen dieses einstweiligen Verfahrens findet noch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetz statt. Das Gericht hat vielmehr die möglichen Folgen zu prüfen, die sich ergeben, wenn das Gesetz wie beabsichtigt in Kraft tritt, nachträglich sich jedoch dessen Verfassungswidrigkeit herausstellt, und diese Folgen gegenüber dem umgekehrten Fall abzuwägen.

Da das Gesetz mittlerweile in Kraft getreten ist, ist ein Aufschub nicht mehr möglich. Sollte das Bundesverfassungsgericht jedoch wie beantragt die einstweilige Anordnung erlassen, müsste der Vollzug des Beitragssatzsicherungsgesetzes ausgesetzt werden. Im Laufe des Januars soll dem Antrag auf einstweilige Anordnung die eigentliche Verfassungsbeschwerde folgen. Diese wird sich in ihrer Begründung sowohl auf materielle als auch auf formelle Gründe (Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat) stützen.

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