DAZ aktuell

Vorschaltgesetz in Kraft: Hohe Zwangsrabatte bei Apotheken

BONN (im). Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das Vorschaltgesetz, das mit seinen harten Einschnitten überproportional die Apotheken trifft. Nach der Annahme des Gesetzes im Bundestag am 20. Dezember mit der "Kanzlermehrheit" in Berlin (der Bundesrat hatte zuvor Einspruch eingelegt, der damit zurückgewiesen wurde) und nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 30. Dezember 2002 trat das Gesetz zu Jahresbeginn in Kraft.

Das so genannte Beitragssatzsicherungsgesetz bürdet den Apotheken erhebliche Lasten auf. Unter anderem sieht es nach Arzneimittelpreisen gestaffelte Rabatte der Apotheken zwischen sechs und zehn Prozent an die Kassen vor. Der Abschlag beträgt bei einem Apothekenabgabepreis bis 52,46 Euro sechs Prozent und zwischen 54,81 bis 820,22 Euro zehn Prozent. Zwischen diesen beiden Gruppen sollen die Apotheken 49,32 Euro als Betrag abrechnen. Bei Preisen über 820,22 Euro beträgt der Abschlag 82,02 Euro plus sechs Prozent der Differenz zwischen 820 Euro und dem Arzneimittelabgabepreis. Darüber hinaus sollen die pharmazeutischen Großhändler Rabatte in Höhe von drei Prozent zu Gunsten der gesetzlichen Kassen gewähren.

Neu ist ebenfalls, dass die pharmazeutischen Unternehmen einen Rabatt von sechs Prozent auf den Herstellerabgabepreis geben, sofern für die Präparate kein Festbetrag gilt und diese nicht von der Aut-idem-Regelung betroffen sind. Das Inkasso für die neuen Hersteller-Rabatte wurde den Apotheken aufgedrückt.

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