Kommentar

Hausapotheker im Kommen

Die Eckpunkte zur Modernisierung des Gesundheitswesens bezeichnete ABDA-Präsident Friese als "Frontalangriff auf die unabhängige öffentliche Apotheke". Mit Recht. Der Katalog an untauglichen Mitteln, das Apothekenrecht zu liberalisieren (Mehrbesitz und Versandhandel), bringt keine Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Aber, was haben wir der reformfreudigen Politik anzubieten? Ein Positionspapier der ABDA nennt hier an erster Stelle das Home-Service-System (HHS), also die Versorgung von Patienten durch einen pharmazeutischen Boten aus der wohnortnahen Apotheke. Die Bestellung könnte über Telefon, Fax oder Internet bei einem zwischengeschaltetem Call-Center eingehen, das nach festen Regeln - sofern der Kunde keine Apotheke seiner Wahl nennt - eine patientennahe Apotheke bestimmt, die das Arzneimittel ausliefert. Das Papier bietet außerdem die Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung auf ein Honorarsystem an (pro abgegebener Packung ein Honorar von etwa 5 bis 6 Euro).

Als weiteren Vorschlag enthält das ABDA-Papier die Einführung der elektronischen Patientenkarte - ein Punkt, der bereits von der Politik befürwortet wird, allein die Umsetzung hakt noch. Die ABDA-Strukturkommission spricht sich auch dafür aus, das Thema Auseinzeln aktiv anzugehen. Es soll geprüft werden, ob dies unter bestimmten Voraussetzungen Sinn macht und Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert. Fraglich, ob wir das Gesundheitswesen mit Tablettenzählen retten können.

Viel Theorie, viel Zukunftsmusik, viel Aufbauarbeit - und in der Politik noch unzureichend kommuniziert. Fernab von der Hauptstadt, im Bundesland Niedersachsen, ist man schon um einiges weiter. Hier bringen Landesapothekerverband und BKK-Landesverband Niedersachsen das Hausapothekermodell zum Laufen: Der Patient schreibt sich bei seiner "Hausapotheke" ein. Wie bei der pharmazeutischen Betreuung vorgesehen, erstellt und überwacht die Hausapotheke ein Medikationsprofil aller erworbenen Arzneimittel. Aus dem Profil können Unstimmigkeiten und Arzneimittelunverträglichkeiten abgelesen und mit dem Arzt oder Patienten besprochen werden. Apotheken, die sich daran beteiligen, dürfen sich mit einem BKK-Logo schmücken, die BKK wirbt dafür. Ab April gibt es dafür pro Patient und Quartal fünf Euro und: für die BKK ist Versandhandel damit kein Thema mehr.

Peter Ditzel

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