Eckpunkte der Gesundheitsreform: Schmidt will mit Ketten- und Versandapotheken d

Berlin (ks). Bis zum Mai soll das Gesamtpaket zur Gesundheitsreform 2003 geschnürt sein - dabei sollen auch Fragen der Finanzierung nicht länger außen vor bleiben. Bei einem Treffen mit der Rürup-Kommission am 6. Februar in Berlin legte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ein Eckpunktepapier mit acht Maßnahmen für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vor. Hiernach soll unter anderem das Qualitäts- und Preisbewusstsein in der Arzneimittelversorgung gestärkt werden. Die Mittel der Ministerin: eine Kosten-/Nutzenbewertung von Arzneimitteln, eine liberalere Preisgestaltung sowie die Zulassung von Versand- und Kettenapotheken.

Im Vorfeld des Treffens der Ministerin mit der Arbeitsgruppe "Gesetzliche Krankenversicherung" der Rürup-Kommission gab es einige Unstimmigkeiten: Unmittelbar nach den verlorenen Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen machte Bundeskanzler Gerhard Schröder deutlich, dass eine Gesundheitsreform kommen müsse, die sich sowohl der Ausgaben- als auch der Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) annimmt. Schmidt hatte bislang auf einer Trennung beharrt. Sodann wurden immer wieder neue Termine genannt, bis zu denen das Reformkonzept stehen sollte. Der Kommissionsvorsitzende Bert Rürup zeigte sich überrascht, als er der Presse entnehmen musste, SPD-Generalsekretär Olaf Scholz erwarte Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung bereits im März oder April.

Kommission zu intensiver, beschleunigter Arbeit bereit

Nachdem die Ministerin am 6. Februar zweieinhalb Stunden mit den Mitgliedern der Rürup-Kommission diskutierte, traten Rürup und Schmidt wieder einig vor die Presse: Struktur- und Finanzreform sollen zusammen verabschiedet werden. Die neuen Prognosen zu Wachstum und Arbeitsmarkentwicklung machten es nötig, das Tempo zu beschleunigen, erläuterte die Ministerin ihren Sinneswandel. Und Rürup ist verständig: 4,6 Millionen Arbeitslose seien ein schlagendes Argument für die Dringlichkeit der Reformen. "Die Kommission ist bereit und willens, ihre Arbeit zu intensivieren und zu beschleunigen", erklärte Rürup. Man wolle sich bemühen, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe mit der Arbeit an den Strukturreformen im Ministerium zu verzahnen und im Mai das Gesamtkonzept vorlegen. Im gleichen Monat soll das Gesetzgebungsverfahren in Gang kommen, d. h. ein Referentenentwurf stehen und das Gespräch mit der Opposition aufgenommen werden, so Schmidt. Ein umfassendes Gesetzeswerk soll auf jeden Fall noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Bei der GKV-Arbeitsgruppe der Kommission sind die acht Eckpunkte der Ministerin offenbar gut angekommen: "Design und Struktur wurden nicht nur für mutig und innovativ befunden, sondern auch einmütig begrüßt", so Rürup. Nun möchten sich die Experten für ihre Arbeit zurückziehen. Schmidt will bis Mai Diskussionen um Einzelheiten vermeiden und am Ende einen "richtig großen Wurf" vorstellen. Dann haben die Akteure des Gesundheitswesens noch ausreichend Zeit, sich auf die Neuerungen des Jahres 2004 einzustellen, so die Ministerin.

Die Eckpunkte

Die Eckpunkte der von Schmidt geplanten Strukturreform sind weitgehend bekannt, bedürfen aber noch einiger Diskussion und Konkretisierung, wie Schmidt einräumte. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1. Stärkung der Patientenrechte und -souveränität durch mehr Information, mehr Transparenz, mehr Anhörungs- und Mitspracherechte sowie der Einrichtung des Amts eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene.

2. Verbesserte Versorgungsqualität durch eine Verpflichtung der Ärzte zur Fortbildung sowie die Gründung eines "Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin". Dieses Zentrum soll eine Art "Stiftung Warentest im Gesundheitswesen" werden und staats- und industrieunabhängig sein. Die Leitung soll einem Kuratorium aus Fachleuten, Patienten- und Verbraucherschutzvertretern sowie Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber obliegen.

3. Verbesserte Transparenz durch die Einführung einer Patientenquittung und eine elektronische Gesundheitskarte sorgen (letztere soll schrittweise bis 1. 1. 2006 eingeführt werden).

4. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten für Versicherte, von denen Gesunde und Kranke profitieren können, z. B. Boni für die erfolgreiche Teilnahme an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen oder die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. Krankenkassen sollen verpflichtet werden, Anreize für die Inanspruchnahme von Hausarztmodellen anzubieten. Statt Packungsgrößen sollen künftig gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten die Zuzahlung bestimmen.

5. Modernisierung der Versorgung und Erweiterung der freien Arztwahl: Krankenkassen sollen künftig neben Kollektiv- auch Einzelverträge mit Ärzten abschließen können - Kassen und Ärzten obliegt gemeinsam der Sicherstellungsauftrag. Krankenhäuser sollen sich teilweise der ambulanten Versorgung öffnen, Gesundheitszentren Versorgung "aus einer Hand" bieten.

6. Patientenorientierte Weiterentwicklung der ärztlichen Vergütung - jedoch ohne Anreize zur Mengenausweitung.

7. Verbesserung der Arzneimittelversorgung: Im "Zentrum für Qualität in der Medizin" sollen "Scheininnovationen" aussortiert werden. Die Arzneimittelpreisverordnung soll novelliert und das Apothekenrecht liberalisiert werden. Konkret gemeint ist die "Aufhebung des Mehrbesitzverbots bei gleichzeitiger Gewährleistung wohnortnaher Versorgung". Zudem soll der Arzneimittelversandhandel zugelassen werden.

8. Modernisierung der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, Schaffung eines leistungsfähiges Managements, z. B. Organisationsreform der Krankenkassen, Publizitätspflicht der Vorstandsgehälter und Aufwandentschädigungen der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

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