BSSichG trifft auch DocMorris: DocMorris gibt keine Rabatte mehr...

(diz). Die niederländische Versandapotheke DocMorris sieht sich unter den Bedingungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) außerstande, den Krankenkassen weiterhin einen Rabatt einzuräumen. Statt dessen wolle man eine Art Rückvergütung gewähren. Frühestens Ende März könne man die Höhe der Rückvergütung festlegen. Beibehalten werden soll allerdings der Verzicht auf die Patientenzuzahlung.

In einem Schreiben an die Krankenkassen stellt DocMorris heraus, dass auch die Versandapotheke verpflichtet sei, erhöhte Rabatte (6 bis 10 Prozent) auf verschriebene Medikamente zu erstatten. Außerdem müsse die Apotheke seit dem Inkrafttreten des BSSichG drei Prozent für den Großhandel und sechs Prozent für die Hersteller vorfinanzieren, wobei DocMorris auch davon ausgeht, dass der Großhandelsrabatt wohl vollständig von der Apotheke zu tragen sein werde. Vor diesem Hintergrund sehe sich DocMorris nun nicht mehr imstande, den bisher freiwillig gewährten Preisnachlass zusätzlich zur neuen gesetzlichen Regelung zu gewähren.

Um trotzdem bei den Krankenkassen im Geschäft zu bleiben, kündigte DocMorris an, "die Preisvorteile, die wir bisher an Krankenkassen und die Patienten weiter reichen konnten, neu zu definieren". Man werde daher ab 1. Januar die normalen Apothekenpreise berechnen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückvergütung gewähren. Da man noch nicht absehen könne, wie sich die Rabatte auf das Geschäft auswirkten, könne man die Höhe der Rückerstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen, spätestens jedoch bis 31. März 2003. Die Höhe der Rabattierungseinstufung werde sich nach dem Gesamtumsatz richten, den die Kunden einer Krankenkasse bei DocMorris machten. Für die Versicherten selbst ändere sich nichts, auch in Zukunft müsse der Kunde keine Zuzahlung leisten. Bei selbst zu zahlenden Arzneimitteln sparten die Besteller nach wie vor bis zu zehn Prozent.

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