Bundesverfassungsgericht: GEHE will weiter gegen Zwangsrabatte kämpfen

Karlsruhe/Stuttgart (ge/ks). Auch die GEHE Pharma Handel GmbH hatte mit ihrem Eilantrag gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg: Dem Großhandel drohten durch den im BSSichG vorgesehenen dreiprozentigen Rabatt auf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebene Arzneimittel zwar Nachteile - doch diese seien kompensierbar und nicht sehr schwerwiegend, entschied der Senat.

Die Karlsruher Richter beriefen sich unter anderem auf die Ankündigung der Großhändler, die sie treffenden neuen Rabatte mit jenen Großhandelsrabatten zu verrechnen, die sie Apotheken gewähren: "Deshalb werden die pharmazeutischen Großhändler lediglich geringfügige finanzielle Einbußen erleiden" heißt es in den Entscheidungsgründen.

Wolfgang Mähr, Vorsitzender der Geschäftsführung der GEHE Pharma Handel GmbH, bedauert die Ablehnung des Eilantrages: "Bis zur Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde bleibt nun ein Gesetz in Kraft, das im Schnellverfahren durch den Gesetzgebungsprozess gepeitscht wurde". Der "patientenfeindliche Versuch", die bestehenden Strukturen in der Arzneimittelversorgung umzustürzen, müsse gestoppt werden. Die GEHE werde nun weiterkämpfen, erklärte Mähr: "Für die inhabergeführten Apotheken und den Erhalt der vorbildlichen Arzneimittelversorgung in Deutschland". Das Unternehmen sieht für seine bereits anhängige Verfassungsbeschwerde gute Erfolgschancen. Erst in diesem Hauptsachverfahren werden die entscheidenden verfassungsrechtlichen Fragen geklärt.

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