FDP-Antrag: Zukunft gestalten statt Krankheit verwalten

(diz). Unter der Überschrift "Zukunft gestalten statt Krankheit verwalten" brachten zahlreiche FDP-Abgeordnete namentlich und die FDP-Fraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein, mit dem die Bundesregierung u. a. aufgefordert wird, eine Gesundheitsreform auf den Weg zu bringen, die trotz steigender Zahl älterer Menschen und steigender Kosten durch den medizinischen Fortschritt auch in den nächsten Jahren einen bezahlbaren Versicherungsschutz für die notwendige medizinische Versorgung im Krankheitsfall sichert.

Die FDP-Politiker fordern darin u. a., den Pflichtleistungskatalog der GKV auf einen Kernbereich zu konzentrieren. Bei z. B. Kuren und Fahrkosten soll es den gesetzlichen Krankenkassen freigestellt sein, dies anzubieten oder auszugliedern. Der Arbeitgeberanteil soll auf maximal 6,5 % begrenzt werden. Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel müsse auf den ermäßigten Satz abgesenkt werden. Neben weiteren Forderungen sei mehr Transparenz für Versicherte zu schaffen und das Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip zu ersetzen und damit gleichzeitig auch einen Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern einzuleiten. Schließlich müsse die Freiberuflichkeit als ein wesentliches Element unseres Gesundheitswesens anerkannt werden.

Zur Arzneimittelversorgung stellt der Antrag wörtlich fest: "In der Arzneimittelversorgung, die zurzeit geprägt ist von einem hohen Sicherheitsstandard und einer jederzeitigen Verfügbarkeit für den Patienten, wird sich einiges ändern. Es ist nicht gelungen, den Grundsatz der gleichen Bedingungen für niedergelassene und Versandapotheken, der in den Eckpunkten verankert war, konsequent umzusetzen. Ausländische Versandapotheken werden nicht daran gehindert werden können, ihre Arbeit unter den für sie jeweils gültigen nationalen Regelungen zu erbringen, die nicht immer deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Von der Einbindung in die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsversorgung ganz zu schweigen.

Beim Mehrbesitz wird sich zeigen, ob die aus Qualitätsgründen unverzichtbare Begrenzung der Zweigstellen auch vor Gerichten Bestand haben wird. Zu befürchten ist, dass hier ein Einfallstor für die Entstehung von kapitalkräftigen Apothekenketten gegeben ist, die die Gefahr beinhalten, dass es den die umfangreiche flächendeckende pharmakotherapeutische Betreuung der Patienten sicherstellenden freiberuflichen Apotheker nicht mehr geben wird."

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