Kommentar

Ab da in die Offensive

Genug gejammert, genug Wunden geleckt. Jetzt geht die ABDA in die Offensive. Das Motto des diesjährigen Apothekertags: Herausforderung annehmen - Zukunft gestalten. Die ABDA ist bereit, die Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen und sich den neuen Herausforderungen zu stellen, um die Zukunft aktiv und konstruktiv zu gestalten. Das ist jedenfalls erklärter Wille, der auf der ABDA-Pressekonferenz zum Auftakt des diesjährigen Apothekertags an die Öffentlichkeit getragen wurde. Konzepte sollen entwickelt werden (hört, hört!) für den Erhalt einer Arzneimittelversorgung auf möglichst hohem Qualitätsniveau.

Man will aktive, nach vorne gerichtete Strategien zu allen Problemfeldern entwerfen, die das GMG aufwirft, als da sind Mehrbesitz, Versandhandel, Integrationsversorgung, Vergütung bei verschreibungspflichtigen und Preisfreigabe bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie bei Zuzahlungen. Auf die Konzepte sind wir sicher alle sehr gespannt. Besser wäre es, man hätte schon Konzepte in der Schublade, denn die Zeit drängt. Aber immerhin, die Parole heißt jetzt vorwärts. Nur, so frage sicher nicht nur ich mich, wird es dieser ABDA-Besetzung gelingen, in die Offensive zu gehen? Wird diese ABDA die Flexibilität, die Aufgeschlossenheit, die Kreativität und den frischen Schwung haben, solche Konzepte zu finden und zu entwickeln?

Beim Thema Versandhandel, genauer gesagt Arzneizustellung, war man bereits kreativ. Zum Apothekertag erfolgte die Freischaltung einer neuen Version des ABDA-Internetportals aponet.de: ab sofort kann der Kunde in einer Apotheke seiner Wahl jedes in Deutschland zugelassene Arzneimittel online bestellen – die Wandlung vom Vorbestell- zum Zustellsystem. Ein Mitarbeiter der Apotheke kann dann noch am gleichen Tag das bestellte Arzneimittel ausliefern, ein home service, den der Versandhandel nicht erreichen kann.

Ohne Zweifel ein schneller, kundenfreundlicher und bequemer Service. Der nur einen kleinen Haken hat: er ist streng genommen noch illegal. Denn nach wie vor gilt das Recht (noch bis zum Ende des Jahres), dass eine Zustellung nach Hause "nur im begründeten Einzelfall" erlaubt ist. Es ist noch nicht lange her, da haben unsere Berufsorganisationen jeden bekannt gewordenen Apothekenzustelldienst hart verfolgt und abgemahnt. Jetzt legt man den "Einzelfall" selbst sehr weit aus. Ist das die neue Offensive im Berliner ABDA-Haus?

Peter Ditzel

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