Ärzte: "Apotheker als Chef von Gesundheitszentren inakzeptabel"

Bonn (im). Die Ärzteschaft sperrt sich gegen Apotheker als mögliche Träger der geplanten Gesundheitszentren. Das sei mit Blick auf die dort angestellten Mediziner und deren medizinische Unabhängigkeit inakzeptabel, heißt es im gemeinsamen Positionspapier der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (der Vertreterin der niedergelassenen Ärzte).

Die Ärzteorganisationen hatten ihre Kritik am Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform kurz vor den Gesprächen der Gesundheitspolitiker, die in der Nacht zum 22. August nach 13-stündigen Verhandlungen beendet wurden, vorgelegt. Die Mediziner hatten auf Widersprüche zwischen dem ursprünglichen Eckpunktepapier von Regierung und Opposition und dem daraus folgenden Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hingewiesen. Den Eckpunkten zufolge sei bei den künftigen "medizinischen Versorgungszentren" daran gedacht, diese nicht auf die Anstellung von Ärzten zu beschränken, sondern auch Sozietäten von Freiberuflern und angestellten Medizinern zu ermöglichen.

Mit Nachdruck verweisen die Ärzteorganisationen darauf, dass "nicht jeder Kapitalgeber jedweder Herkunft" eine solche Einrichtung als Träger organisieren dürfe, sondern nur zugelassene Leistungserbringer. Daher halten es die Mediziner nach eigener Aussage für inakzeptabel, sollten beispielsweise Apotheker oder Heilmittelerbringer Träger der neuen Gesundheitszentren werden. Darüber hinaus befürworten die Ärzte zwar die stärkere Einbeziehung von Patientenvertretern bei der Arbeit des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Die Tätigkeit des Bundesausschusses dürfe dadurch aber nicht blockiert werden. Die Mediziner schlugen als Lösung einen Patientenbeauftragten vor, der je nach Thema Vertreter aus bestimmten Krankenorganisationen benennen dürfe.

Grundsätzlich akzeptieren Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein unabhängiges Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses soll den Bundesausschuss vor dessen Beschlussfassung über Richtlinien beraten sowie außerdem den Nutzen von Arzneimitteln bewerten. Mit der fachlichen Unabhängigkeit des Instituts gegenüber der staatlichen Aufsicht sei es jedoch unvereinbar, dass der Vorstand des Instituts nur im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium berufen werden können soll. Außerdem müsse eine unabhängige Finanzierung sowohl des Bundesausschusses als auch des neuen Instituts geschaffen werden, forderten BÄK und KBV.

Ursprünglich hatte die SPD in ihrem alten Entwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) an ein zentrales Qualitäts-Institut mit Zugriffsmöglichkeiten des Ministeriums gedacht, was ihr daraufhin den Vorwurf als Gang in die Staatsmedizin eingebracht hatte. Im Eckpunktepapier war der Einfluss des Ministeriums erheblich abgeschwächt worden.

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