Kommentar

Kommentar: Tage der Entscheidungen

Langsam verzieht sich der Pulverdampf der Reaktionen auf das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform. In rasantem Tempo müssen in den nächsten Tagen die gesundheitspolitischen Vorgaben der Allparteienvereinbarung in einen Gesetzentwurf gegossen werden - und von der konkreten Ausgestaltung hängt für die Zukunft des Apothekerberufs viel ab. Zeit zum Wundenlecken bleibt nicht.

Ist die ABDA gerüstet? Zweifel sind angebracht: Außer einer dürren Pressemitteilung des Hauptgeschäftsführers ist aus der Jägerstraße bislang nur wenig zu vernehmen. Mit der "Faszination Knochen" beschäftigt sich der Titelbeitrag der aktuellen PZ. Allein über einen Live-Chat des ABDA-Präsidenten ("tacheles.02") berichtet das Standesblatt ausführlich - ansonsten knappe Worte. Es scheint, als ob die ABDA-Zentrale noch an ihrer Linie zum Konsenspapier feilt ("Niederlage und damit Scheitern der eigenen Standespolitik oder: Wir haben das Schlimmste verhindert"?)

Besonders peinlich: BAK-Präsident Metzger weilt zurzeit in den USA - für eine Stellungnahme zu den jüngsten gesundheitspolitischen Entwicklungen war und ist er nicht zu erreichen! Keine beruhigende Ausgangslage, zumal hinzu kommt, dass die Kommunikation zwischen dem Gesundheitsministerium, seinen Fachebenen und der ABDA seit langem und nachhaltig gestört ist. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die verantwortlichen Ministerialbeamten, die die Apotheken gesundheitspolitisch noch nicht abgeschrieben haben, von solchen kontraproduktiven und emotionalen Ungeschicklichkeiten nicht fremdbestimmen und fehlleiten lassen. Sie stehen unter enormem Zeitdruck und haben eine höchst anspruchsvolle und folgenreiche Aufgabe zu bewältigen.

Der Teufel und die Chancen stecken nunmehr gleichermaßen im Detail: Welche sachlichen und personellen Voraussetzungen müssen die im Eckpunktepapier genannten "Nebenstellen" im Zusammenhang mit der Aufhebung des Mehrbesitzverbotes erfüllen (beruhigend immerhin, dass die Regierung signalisiert, keine Apotheken unterschiedlicher Ausstattung und Qualität anzustreben)? Wie kann das Fremdbesitzverbot zuverlässig verankert werden? Welche rechtlichen Vorgaben sind in der Apothekenbetriebsordnung und im Sozialgesetzbuch zu verankern, um tatsächlich ein - wie es in der Konsensvereinbarung heißt - Höchstmaß an Verbraucherschutz, Arzneimittelsicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen (auch zwischen öffentlichen "Präsenz"- und Versandapotheken) zu gewährleisten? Und wie steht es mit aut idem? Soll es gestärkt oder faktisch abgeschafft werden? Vergessen wir - zumindest vorerst - die Schlachten vergangener Tage. Zeit zur Trauerarbeit bleibt nicht. Jetzt gilt es das Beste aus der Situation zu machen. Uns stehen spannende Zeiten und entscheidende Tage bevor. Nutzen wir sie.

Christian Rotta

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