Gesundheitswesen: Arzneimittel und Apotheker keine Kostentreiber

Berlin (abda/az). Für nicht seriös hält der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer Aussagen, nach denen die Arzneimittelversorgung ein wesentlicher Kostentreiber im Gesundheitswesen sei. Nicht die Arzneimittel und die Apotheker seien die Ursache für die vermeintliche Kostenexplosion, sondern insbesondere die fehlenden Einnahmen der Sozialsysteme durch die unerträglich hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer warnt in einer Pressemitteilung davor, die Arzneimittelversorgung als beliebige Dispositionsmasse bei der Sanierung der Solidarsysteme anzusehen. Dies sei eine falsche Weichenstellung mit negativen Konsequenzen für den Einzelnen und die Solidargemeinschaft. Tatsache sei, dass die enormen Fortschritte bei der Behandlung von Krankheiten in aller erster Linie durch Arzneimittel erzielt worden seien und auch weiterhin erzielt werden. Im Vergleich zu anderen Therapieformen sei die Behandlung mit Arzneimitteln vergleichsweise preisgünstig und trage zur Verringerung bzw. Vermeidung von Krankheitsfolgekosten bei.

Voraussetzung dafür sei aber auch die richtige Anwendung der Arzneimittel durch den Patienten. Die wissenschaftlich ausgebildeten Apothekerinnen und Apotheker leisteten hierfür einen sehr wichtigen Beitrag. Rund um die Uhr stellen sie eine patientenfreundliche, wissenschaftlich kompetente, unabhängige und damit unbestechliche Versorgung der kranken Bevölkerung sicher, so der Beirat. Durch den persönlichen Kontakt der Patienten nicht nur mit ihrem Arzt, sondern auch mit ihrem Apotheker werde ein Höchstmaß an Arzneimittelsicherheit gewährleistet, die signifikant gefährdet werde, wenn Arzneimittel anonym bestellt und in der Mehrzahl anonym und kommentarlos zugestellt würden.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer verschließt sich nicht dem Zwang, alle akzeptablen Einsparpotenziale und Rationalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen auszuschöpfen. Er kritisiert aber nachdrücklich die viel zu einseitige Ausrichtung dieser Überlegungen auf den Arzneimittelbereich und sieht die Fürsorgepflicht des Staates in Gefahr, die gerade das Arzneimittel als eine "besondere Ware" einfordert.

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