Tarifverhandlungen: Frist zur Abgabe eines Tarifangebotes

(bva/az). Nachdem der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) zum Auftakt der Tarifverhandlungen am 18. Juni in Berlin eine Nullrunde abgelehnt hat, haben die Vertreter der ArbeitnehmerInnen eine Rückkehr an den Verhandlungstisch durchgesetzt.

Verhandlungsgegenstand sind die seit einem halben Jahr ausstehende Gehaltserhöhung für Apothekenangestellte in Verbindung mit einer Härteklausel sowie das vom BVA entwickelte und bereits mehrfach diskutierte Arbeitszeitmodell. Der BVA setzt dabei durch die Härteklausel ein Signal, um wirtschaftlich stark betroffene Apothekenleiter zu entlasten. Mit den Arbeitgebern wurde vereinbart, dass diese bis zum 4. Juli 2003 mittags 12.00 Uhr dem BVA ein Angebot unterbreiten.

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