Beitragssatzsicherungsgesetz: Gesundheitsausschuss lehnt Unionsantrag ab

Berlin (ks). Der Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 4. Juni den Gesetzentwurf der Union und der FDP zur Änderung des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) abgelehnt. Mit dem Antrag verfolgen die Oppositionsfraktionen eine Aufhebung des Großhandelsrabatts, da dieser über Gebühr auf die Apotheken abgewälzt werde. Damit haben sich auch die kritischen SPD-Ausschussmitglieder vorerst der Fraktion gebeugt.

Bei der Verabschiedung des BSSichG Ende vergangenen Jahres hatten zahlreiche SPD-Abgeordnete dem Gesetz nur unter größten Bedenken zugestimmt. Grund waren die befürchteten Härten für die Apotheken. Kurz vor der öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Union und der FDP im Gesundheitsausschuss Ende Mai waren diese Bedenken gegenüber der Großhandelsrabatt-Regelung noch immer nicht aus dem Weg geräumt. Dies ließen die sozialdemokratischen Abweichler ihren Fraktionschef Franz Müntefering brieflich wissen. Auch nach der Anhörung waren die kritischen Stimmen nicht leiser geworden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte daraufhin, es fänden Gespräche zum Thema in der Fraktion statt – dabei gab sie allerdings auch zu verstehen, dass sie nicht daran denke, den Großhandelsrabatt schlicht vorzeitig abzuschaffen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Wolfgang Zöller (CSU) warf Rot-Grün nun aufgrund ihres Abstimmungsverhaltens im Ausschuss vor, sie handelten nach dem Motto "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern". Die ablehnende Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss ist noch nicht das endgültige Aus für den Antrag. Denn diese ist nur eine Empfehlung für die nächste Abstimmung im Parlament. Und die wird am 26. Juni stattfinden – zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag. In Unionskreisen glaubt man allerdings kaum noch daran, dass die zunächst aufmüpfigen SPD-Abgeordneten für den Änderungsantrag der Union und der FDP stimmen werden.

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