Reform: Auswirkung auf Preise

Berlin (im). Dass die Arzneimittelpreisverordnung künftig nicht mehr für alle Medikamente gilt, weil es nach dem Willen der Bundesgesundheitsministerin für neue Behandlungsformen (wie integrierte Versorgung oder Disease-Management-Programme, DMP) ausgehandelte Spezialpreise geben soll, wird Auswirkungen auf die Herstellerabgabepreise haben.

Zumindest bei der geplanten Ausweitung der Krankenhausapotheken in den ambulanten Sektor wären Folgen für das Preisniveau zu erwarten, erklärte Dr. Ulrich Vorderwülbecke vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) am 22. Mai vor Journalisten in Berlin. Dabei habe sich nach Ansicht dieses Verbands die bisherige Trennung beider Sektoren bewährt, bei der bekanntlich bei den Apotheken im ambulanten Bereich die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gilt, bei den Klinikapotheken jedoch nicht.

Bei Öffnung der jetzigen Vertriebswege würde diese Grenze verschwimmen, meinte Vorderwülbecke, Geschäftsführer des VFA. Er prognostizierte höhere Herstellerabgabepreise für Klinikapotheken bei zunehmender Tätigkeit von Krankenhausapotheken im ambulanten Bereich, dann würden sich die bisher unterschiedlichen Preisniveaus annähern. Der Reformentwurf von Ulla Schmidt will den Klinikapotheken mehr Raum bei DMP, integrierter Versorgung sowie für spezialisierte Leistungen in der ambulanten Versorgung geben.

Zu möglichen Auswirkungen etwa durch Versandapotheken oder Hausarztmodelle, falls die Reform von Schmidt so wie von ihr geplant käme, äußerte sich der VFA-Geschäftsführer nicht. Auch in diesen Fällen sieht der Gesetzentwurf freie Preisvereinbarungen losgelöst von der AMPreisV vor.

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