Einzelvertrag mit Hexal: Keine Präparateempfehlung durch AOK

Die Ortskrankenkassen empfehlen nicht ausdrücklich die Verordnung des Lipidsenkers Simvahexal, um entsprechend viel Rabatt zu erwirtschaften. Als gesetzliche Krankenkasse dürften die AOK keine Werbung für Arzneimittel machen, erklärte Apotheker Robert Stork, pharmakologischer Berater beim AOK-Bundesverband in Bonn.

Der AOK-Bundesverband hatte als erster Vertreter der gesetzlichen Kassen einen Einzelvertrag mit dem Pharma-Unternehmen Hexal AG aus Holzkirchen geschlossen, dem zufolge dieser Hersteller Rabatte auf den Herstellerabgabepreis beim CSE-Hemmer Simvahexal gewährt (DAZ Nr. 13, S. 1419). Die Ortskrankenkassen erhalten einen Rabatt, wenn der Anteil dieses Arzneimittels mehr als fünf Prozent des AOK-Gesamtumsatzes mit Lipidsenkern ausmacht.

Im AOK-Mediendienst vom 14. April nannte Stork auf die Frage nach dem Profit für den Hersteller und die Ärzte die verbesserte Preistransparenz als Vorteil. Die AOK informierten die Mediziner sehr intensiv über Arzneipreise, hieß es. Die Ärzte müssten zwar kein Arzneimittelbudget mehr einhalten, sie seien jedoch an die Ausgabengrenzen durch die Zielvereinbarungen zwischen ihnen und den Kassen gebunden.

Der AOK-Mitarbeiter wies nachdrücklich Befürchtungen zurück, dieser Einzelvertrag gehe zu Lasten der Apotheker. Die Pharmazeuten seien bei diesem Verfahren außen vor, der AOK-Bundesverband leite die Rabatte, die er von dem Unternehmen direkt erhalte, vollständig an die beteiligten Ortskrankenkassen weiter. Ein Unterlaufen der Rabattvereinbarung durch Preiserhöhungen durch Hexal sieht Stork im übrigen nicht. Wegen des derzeit noch geltenden Preismoratoriums müsste ein Hersteller jede Anhebung zusätzlich als Rabatt an die Krankenkasse abführen.

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