Gesundheitsreform: SPD-Fraktion lässt Schmidt nicht im Stich

Berlin (ks). Innerhalb der SPD-Fraktion muss Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wegen ihrer geplanten Gesundheitsreform offenbar lediglich mit Zähneknirschen, nicht aber mit großem Widerstand rechnen. Am 1. April stellte die Ministerin ihr Konzept der Fraktion vor. Im Anschluss sprach sie von "einhelliger Zustimmung", die ihr entgegen kam. Die Opposition ist nach der Vorstellung der Vorschläge hingegen skeptischer geworden, was die Konsensfindung betrifft.

Die Ziele, die Schmidt mit der Struktur- und Finanzierungsreform erreichen will, sind bekannt: Mehr Versorgungsqualität, Wettbewerb und Transparenz auf der einen Seite, die Sicherung der notwendigen Leistungen für die Versicherten bei Senkung des Beitragssatzes auf unter 13 Prozent auf der anderen. Die Eckpfeiler ihrer Qualitätsreform hatte die Ministerin bereits Anfang Februar vorgelegt. Mittlerweile hat der Bundeskanzler einige Vorgaben gemacht, wie er sich eine Reform der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorstellt. Weitere Ideen zu diesem Komplex soll die Rürup-Kommission zusammentagen, ihr Zwischenbericht wird am 9. April erwartet.

Neue Regelungen bei Arzneimittelzuzahlungen

Einige "schmerzhafte Maßnahmen" nennt das Papier, das Schmidt vergangene Woche der Fraktion vorgelegt hat, bereits konkret: So müssen die Versicherten für die Absicherung des Krankengeldes künftig alleine aufkommen – die Parität fällt, es bleibt jedoch bei einer solidarischen Finanzierung im Rahmen der GKV. Letzteres konnte schließlich auch Kritiker aus den eigenen Reihen zu einer Zustimmung bewegen. Zudem plant die Ministerin einige versicherungsfremde Leistungen aus Steuergeldern zu finanzieren.

Weiterhin will Schmidt die Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen für Arzneimittel angehen: "Versicherte, die sich einer rationalen Steuerung im Gesundheitswesen entziehen, sollen künftig einen Selbstbehalt in Höhe von zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens leisten", heißt es in dem Papier. Das bedeutet: Entlastet wird, wer künftig direkt den Hausarzt aufsucht. Dann muss pro verordneter Packung nur noch ein Euro Rezeptgebühr gezahlt werden – die jetzigen Befreiungen im Rahmen der Härtefall- und Überforderungsklauseln würden dann allerdings fallen. Und wer zuerst zum Facharzt geht – Augen- und Frauenärzte ausgenommen – bekommt die härtere Zuzahlungsregel zu spüren.

Union zweifelt an Spareffekten

Krankenkassen und Opposition hadern mit der neuen Zuzahlungsregelung: Den Kassen sollte selbst überlassen bleiben, ob sie Hausarztmodelle anbieten und welche finanziellen Anreize sie dafür geben wollen, erklärte etwa ein Sprecher der Betriebskrankenkassen. Die Union zweifelt vor allem an den Einspareffekten der Regelung. Horst Seehofer, Fraktionsvize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, meint, die Kosten könnten durch die neue Zuzahlung gar ansteigen. Gegenüber der Frankfurter Rundschau (Ausgabe vom 3. April) sagte er, die gesammelten Sparvorschläge der Ministerin würden "nicht einmal reichen, um den Beitragssatz auf dem jetzigen Niveau von 14,3 Prozent zu halten". Mit der Ausgliederung des Krankengeldes sei es angesichts der weiter erwarteten steigenden Beitragssätze nicht getan.

Seines Erachtens sollte die Zahnbehandlung aus dem Leistungskatalog gestrichen werden – damit ließen sich etwa 10 Mrd. Euro jährlich sparen, während das Krankengeld nur mit 7 Mrd. Euro zu Buche schlage. Gewisse Sympathien kann Seehofer für die Idee aufbringen, in diesen Punkten zwar die Parität aufzugeben, die Leistungen aber dennoch in der solidarischen Finanzierung der GKV zu belassen und nicht zu privatisieren.

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