Kabinetts- und Fraktionsentwurf liegt vor: An der Positivliste wird eifrig gearb

Bonn (bah/diz). Mit Stand 1. April 2003 liegt ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bzw. ein inhaltsgleicher Regierungsentwurf zum Gesetz über die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Positivlistengesetz - AMpolG) vor. Wie der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller mitteilt, hält der Entwurf zwar an der Grundkonstruktion des Referentenentwurfs vom 15. November 2002 fest, er enthält aber auch einige Änderungen.

Nach wie vor findet sich im Gesetzentwurf, trotz heftiger Kritik vor allem von Seiten der Ärzte, die Aufteilung der Positivliste in einen Hauptteil und in einen Anhang mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. Im Unterschied zum Referentenentwurf sollen nach dem Gesetzentwurf Änderungen bzw. Ergänzungen der Positivliste durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit (BMGS) mit Zustimmung des Bundesrates vorgenommen werden. Diese Rechtsverordnungen sollen auf der Grundlage der Vorschlagslisten ergehen, wobei die Letztentscheidungs- bzw. -beurteilungskompetenz beim BMGS liegen soll.

Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) soll, so sieht es der Gesetzentwurf vor, auf der Grundlage von Mitteilungen der pharmazeutischen Unternehmen eine entsprechende Fertigarzneimittelliste erstellen. Pharmazeutische Unternehmer werden zudem verpflichtet, die zur Erstellung und Anpassung der Fertigarzneimittelliste erforderlichen Einzelangaben vollständig und richtig im Wege der elektronischen Datenübertragung dem DMDI zu übermitteln.

Nach der vorläufigen Planung sollen die Regierungsfraktionen bereits am 8. April den Gesetzentwurf beschließen, das Bundeskabinett einen Tag später. Am 11. April soll dann dem Bundesrat der Regierungsentwurf zugeleitet und der Fraktionsentwurf im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Die weiteren Etappen: zweite und dritte Lesung im Bundestag am 27. Juni, Verabschiedung des Gesetzes am 26. September, danach In-Kraft-Treten, da es nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

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