Gesundheitsreform: Auch die Pharma-Industrie darf wieder mitreden

Berlin (ks). Die Arzneimittelpolitik der Bundesregierung soll künftig auch von der pharmazeutischen Industrie unter die Lupe genommen werden. Am Abend des 11. März wurde bei einem Treffen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mit Vertretern des Verbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), des Verbands der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA), des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) und der Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (IGBCE) eine so genannte "Task Force" ins Leben gerufen. Zusammen mit Wirtschafts- und Sozialministerium wollen Verbände und Gewerkschaft eine Rechtsfolgenabschätzung geplanter Vorhaben vornehmen und für ein bessere Verzahnung von Gesundheits- und Wirtschaftpolitik sorgen.

Die Idee stammt laut Staatssekretär Klaus Theo Schröder von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt persönlich. Sie selbst habe ihrem Kollegen Clement vorgeschlagen, sie beim Gespräch mit den Verbänden ins Spiel zu bringen. Und so sitzt zur Freude der Industrievertreter nun auch der Superminister mit im Boot - von ihm versprechen sie sich mehr Sinn für Wettbewerb als von der Ministerin. So sei das Treffen in der vergangenen Woche bereits sehr konstruktiv verlaufen, berichtete BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp am 12. März in Berlin. Es sei deutlich geworden, dass - trotz einiger Unterschiede im Detail - nicht nur die Industrieverbände und die IGBCE vieles verbinde, sondern auch bei Clement eine hohe Sensibilität für das Thema Pharmastandort Deutschland vorhanden sei. Der BPI habe besonders darauf verwiesen, dass die Pharma-Industrie nicht nur "Global Player" seien, sondern auch der Mittelstand besondere Berücksichtigung finden müsse.

Reimporte begrenzen

Fahrenkamp zufolge sind sich Verbände, IGBCE und Clement darüber einig, dass die Reimport-Quote neu überdacht werden muss. Die Industrie würde die Regelung, die Reimporteuren feste Umsätze sichert, am liebsten ganz abschaffen. So weit ist Clement noch nicht. Er ist jedoch bereit, zunächst festzuschreiben, dass der preisliche Abstand zwischen einem Reimport und einem Originalpräparat mindestens zehn bis 15 Prozent betragen müsse. Zur Positivliste und dem "Zentrum für Qualität in der Medizin" - die der Industrie und der Gewerkschaft ebenfalls schwer im Magen liegen - wollte Clement hingegen keine konkreten Aussagen machen.

Gemeinsame Sichtung des Gesetzentwurfs

Und so wird man sich im Rahmen der"Task Force" nochmals über die geplanten Neuerungen unterhalten. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung will sich die Gruppe zunächst den "3. Rohentwurf" des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes vornehmen (vgl. DAZ Nr. 9, 2003, S. 16ff.). Dabei gibt es bislang keinen Termin für das erste Zusammentreffen. Doch die Beteiligten sind auf eine kurzfristige Einladung eingestellt - viel Zeit bleibt ohnehin nicht, will man noch Einfluss auf den Gesetzentwurf haben, den Schmidt im Mai vorlegen will.

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