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Stammzellenimport: Entwurf für Stammzellengesetz vorgelegt

BERLIN (ks). Eine verbrauchende Embryonenforschung wird es in Deutschland nicht geben: Die Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zuzulassen. Diesen Kompromiss-Beschluss fasste der Bundestag am 30. Januar dieses Jahres. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde nun von einer interfraktionellen Abgeordnetengruppe ein Gesetzentwurf erarbeitet, der am 28. Februar in den Bundestag eingebracht werden soll. Hierin ist vorgesehen, dass nur solche Stammzellen importiert werden dürfen, die bereits vor dem 1. Januar 2002 existierten.

Der Bundestags-Beschluss sei "eins zu eins" umgesetzt worden, erläuterten Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am 22. Februar in Berlin. Der Entwurf sieht ein grundsätzliches Verbot der Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen vor. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn es um die Verfolgung hochrangiger Forschungsziele geht, die auf andere Weise nicht erreicht werden können.

Wer embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken verwenden will, bedarf zuvor der Genehmigung der staatlichen Kontrollbehörde – dies wird entweder das Robert-Koch-Institut oder das Paul-Ehrlich-Institut sein. Die Kontrollbehörde hat die Genehmigung zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das beantragte Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist.

Hierzu muss eine spezielle Ethik-Kommission eine Stellungnahme abgeben, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Die Ethik-Kommission soll laut Gesetzentwurf aus fünf Sachverständigen der Fachrichtungen Biologie und Medizin sowie vier Sachverständigen der Fachrichtungen Theologie und Ethik zusammengesetzt sein.

Stichtag: 1. Januar 2002

Für den Import sollen nur solche Stammzellen in Frage kommen, die vor dem 1. Januar 2002 bereits vorhanden waren. Dies soll verhindern, dass eine weitere Gewinnung von Stammzellen aus kommerziellen Gründen veranlasst wird. Der Termin wurde damit begründet, dass dieser Zeitpunkt am besten mit der europäischen Forschungspolitik kompatibel sei. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass Stammzellen nur aus Embryonen gewonnen werden dürfen, die bei extrakorporalen Befruchtungen "überzählig" sind. Die Eltern müssen der Verwendung zustimmen und dürfen kein Entgelt erhalten.

Als frühestmöglichen Zeitpunkt für das In-Kraft-Treten des Gesetzes nannte Fischer den 1. Juni. Soweit keine Verzögerungen auftreten, könnte noch vor Ostern die Anhörung im Bundestagsausschuss stattfinden. Nach den abschließenden Beratungen könnte das nicht-zustimmungspflichtige Gesetz Ende Mai den Bundesrat passieren. Fischer, Böhmer und Margot von Renesse (SPD) appellierten an alle Abgeordneten, dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu erteilen.

Kritik am Gesetzentwurf

Kritik wurde seitens der Befürworter einer forschungsfreundlicheren Linie laut: Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ulrike Flach (FDP) bemängelte, das Gesetz behindere sein Ziel, den Import embryonaler Stammzellen zu ermöglichen, um Therapien gegen schwere Krankheiten zu entwickeln. Infolge des frühen Stichtags stünden der Forschung kaum Zelllinien zur Verfügung. Besser sei eine Regelung, die einen zeitlichen Abstand von etwa einem halben Jahr zwischen Gewinnung und Import der Stammzelllinien vorsehe, so Flach.

Eine verbrauchende Embryonenforschung wird es in Deutschland nicht geben: Die Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zuzulassen. Diesen Beschluss fasste der Bundestag am 30. Januar 2002. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde von einer interfraktionellen Abgeordnetengruppe ein Gesetzentwurf erarbeitet, der am 28. Februar in den Bundestag eingebracht werden soll. Hierin ist vorgesehen, dass nur solche Stammzellen importiert werden dürfen, die bereits vor dem 1. Januar 2002 existierten.

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