Pharmazeutisches Recht

Niedersachsen: Beitragsordnung

Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer

beschlossen in der Kammerversammlung am 21. November 2001, genehmigt durch das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 21. 1. 2002 – Az.: 402.32-41037/4/1.

Die Bestimmung des § 1 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen wird hiermit ausgefertigt und in den Kammernachrichten Niedersachsen verkündet.

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