Pharmazeutisches Recht

Niedersachsen: Gebühren- und Auslagensatzung

Änderung der Gebühren- und Auslagensatzung

beschlossen in der Kammerversammlung am 21. November 2001, genehmigt durch das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 21. Januar 2002 – Az.: 402.32-41037/4/2.

1. Weiterbildung 1.1 Amtshandlungen nach der Weiterbildungsordnung 1.1.1 Anerkennung zur Führung von Bezeichnungen je Gebiet, Teilgebiet oder Bereich: Euro 51,– 1.1.2 Prüfung je Gebiet, Teilgebiet oder Bereich: Euro 153,– 1.1.3 Wiederholungsprüfung: Euro 102,– 1.2 Amtshandlungen gemäß § 37 Abs. 4 HKG 1.2.1 Zulassung von öffentlichen Apotheken als Weiterbildungsstätte: Euro 153,– 2. Qualitätssicherung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 HKG 2.1 Zertifizierung/Rezertifizierung: Euro 882,– 3. Betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienst 3.1 Beratung nach dem Präventionsmodell im Rahmen einer Betriebsbesichtigung: Euro 51,–

Die vorstehenden Änderungen der Gebühren- und Auslagensatzung der Apothekerkammer Niedersachsen werden hiermit ausgefertigt und in den Kammernachrichten der Apothekerkammer Niedersachsen verkündet.

Hannover, den 23. Januar 2002 L. S. gez. Magdalene Linz Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen

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