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Anrechnung der Tariferhöhung: Arbeitgeber verhalten sich kurzsichtig

In vielen Apotheken wird die zum 1. Januar 2002 erfolgte Tariferhöhung von 2,3% nicht umgesetzt, sondern auf übertarifliche Gehaltszahlungen angerechnet. Diesbezügliche Anfragen häufen sich seit einigen Wochen in der Rechtsberatung des Bundesverbandes der Angestellten in Apotheken (BVA). Mit dieser Anrechnung wird eine bestehende übertarifliche Honorierung allmählich abgeschmolzen. {te}Die Steigerung des Gehaltstarifs für Apothekenangestellte in den vergangenen Jahre (1996 bis 2001) liegt zum einen um etwa 0,8% unter dem Gesamtschnitt der Gehaltserhöhungen in Deutschland, zum anderen liegt sie auch seit Jahren unterhalb der Inflationsrate, sodass allein dadurch echte Reallohnverluste entstehen.

Die Steigerung des Gehaltstarifs für Apothekenangestellte in den vergangenen Jahre (1996 bis 2001) liegt zum einen um etwa 0,8% unter dem Gesamtschnitt der Gehaltserhöhungen in Deutschland, zum anderen liegt sie auch seit Jahren unterhalb der Inflationsrate, sodass allein dadurch echte Reallohnverluste entstehen.

Sparen am falschen Platz

Es ist davon auszugehen, dass eine übertarifliche Bezahlung durch den Apothekenleiter nicht grundlos, sondern auf Grund einer guten oder sehr guten Leistung erfolgt. Diese Leistung der Angestellten wird seit dem 1. Januar 2002 nicht weniger gut als vorher sein, sodass de facto qualifizierte und hoch motivierte Apothekenangestellte für geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen abgestraft und schlechter bezahlt werden. Diese veränderte Gesetzeslage hat jedoch noch keine konkreten Auswirkungen auf die Apothekenumsätze gehabt, sondern die Apothekenleiter sparen schon mal "auf Vorrat" an ihrem wichtigsten Gut: ihrem Personal. Wer aber Qualität und Leistung seiner Mitarbeiter nicht schätzt - und das erfolgt vor allem über eine gute Honorierung - wird mittelfristig den Kürzeren ziehen.

BVA: Gehaltserhöhung nicht aussetzen

Vor dem Hintergrund des mittlerweile besorgniserregenden Mitarbeitermangels in Apotheken ist ein derartiges Verhalten der Apothekenleiter vollends unverständlich. Viele Apothekenangestellte, die von ihren Arbeitgebern derartig miserabel behandelt werden, tragen sich bereits mit Wechselgedanken, und zwar nicht nur in andere Apotheken, sondern auch in ganz andere Branchen. Der BVA rät mittlerweile in seiner Rechtsberatung dazu, sich nach moderneren, zukunftsorientierten Apotheken umzuschauen. Es gibt schließlich auch Apothekenleiter, denen ihre Angestellten etwas wert sind und die der Meinung sind, dass das wichtigste Gut der Apotheke, nämlich das Personal, nicht mit mickrigen Gehältern abqualifiziert werden darf - es gibt derzeit nur leider zu wenige von ihnen. Der BVA ruft alle Apothekenleiter auf, die Gehaltserhöhung nicht auszusetzen, sondern ihren Angestellten das zu zahlen, was ihnen zusteht!

Auch wenn einige anderer Meinung sind: Apothekenleiter sind auf ihr Personal angewiesen. Dies bekräftigte Monika Oppenkowski, Vorsitzende des BVA, in einer Stellungnahme: "Ohne qualifizierte, hoch motivierte Angestellte gießen wir Wasser auf die Mühlen derer, die einem umfassenden Versandhandel oder gar gleich der Abschaffung der Apotheke das Wort reden. Nur mit hochwertiger Leistung in der Apotheke können wir uns so positionieren, dass die Apotheke noch eine Zukunft hat!"

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