Arzneimittel und Therapie

Zulassungsänderung: Geänderte Fachinformation bei Infliximab nach schwerwiegen

Seit dem 1. Februar 2002 ist die Fachinformation für den monoklonalen TNF-alfa-Antikörper Infliximab (Remicade®) in Abstimmung mit der europäischen Arzneimittelagentur EMEA sowie der zuständigen deutschen Behörde (Paul-Ehrlich-Institut) geändert (siehe Rote-Hand-Brief DAZ 5/2002 S. 12).

Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden aus Deutschland im Rahmen der Spontanerfassung bis zum 31. Dezember 2001 29 Todesfälle sowie vier Fälle von Tuberkulose gemeldet, 10 der Fälle traten nach einem so genannten Off-Label-Use von Infliximab auf, also einer Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikation.

Die Fälle verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

  • 12 Fälle nach Behandlung von rheumatoider Arthritis
  • 7 Fälle nach Behandlung von Morbus Crohn
  • 7 Fälle nach Behandlung von GVHD (Graft-versus Host-Disease) (nicht zugelassene Indikation!)
  • 3 Fälle nach anderen nicht zugelassenen Indikationen

Nutzen-Risiko-Verhältnis bei beiden Indikationen positiv

In Deutschland erfolgt bei Patienten mit einer Infliximab-Therapie die Meldung der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse, zu denen Todesfälle und Tuberkulose zählen, grundsätzlich nach dem Prinzip des zeitlichen Zusammenhangs. Ein kausaler Zusammenhang kann, muss aber nicht bestehen. Auf der Basis aller vorliegenden Daten beurteilt die EMEA unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Infliximab nach wie vor positiv. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Infliximab einen wichtigen Beitrag in der Therapie der rheumatoiden Arthritis und des Morbus Crohn leistet und bei den Patienten, die Infliximab erhalten, andere Therapien nicht angeschlagen haben.

Tuberkulose-Screening vor Therapiebeginn

Bis Mitte 2001 wurden weltweit ungefähr 130 Fälle einer aktiven Tuberkulose gemeldet. In einigen dieser Fälle kam es zu einem letalen Verlauf. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden aus Deutschland bis Ende 2001 vier Fälle von Tuberkulose gemeldet. Bevor die Therapie mit Infliximab begonnen wird, müssen alle Patienten hinsichtlich einer aktiven oder inaktiven (latenten) Tuberkulose untersucht werden.

Neben einer ausführlichen klinischen Anamnese mit Angaben zu Tuberkulose-Vorerkrankung oder möglichem Kontakt zu Tuberkulose-Kranken sollten auch geeignete Screeningtests, d. h. ein Tuberkulintest und eine Röntgenaufnahme des Thorax, bei allen Patienten durchgeführt werden.

Vorsicht bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz

Unter der Behandlung mit Infliximab sind die Patienten hinsichtlich des Status der Herzinsuffizienz genau zu beobachten. Infliximab darf nicht angewendet werden bei Patienten mit mittel-schwerer bis schwerer Herzinsuffizienz (NYHA-Grad III/IV). Bei der Behandlung von Patienten mit leichter Herzinsuffizienz ist besondere Vorsicht geboten. Bei Auftreten von Symptomen einer Herzinsuffizienz oder bei Verschlechterung einer Herzinsuffizienz muss die Behandlung mit Infliximab abgesetzt werden.

Indikationseinschränkung bei der Behandlung von Morbus Crohn

Patienten mit schwerem aktiven Morbus Crohn sollen nach der jetzt gültigen Zulassung sowohl mit einem Corticosteroid als auch mit einem Immunsuppressivum erfolglos vorbehandelt sein, bevor mit Infliximab therapiert wird. Neu ist, dass sofort mit einer Infliximab-Therapie begonnen werden kann, wenn eine Unverträglichkeit gegen diese Therapien bzw. eine Gegenanzeige für diese Therapie besteht. Bei einem Morbus Crohn mit Fistelbildung ist Infliximab induziert, wenn eine konventionelle Therapie (einschließlich Antibiotika, Drainage und immunsuppressiver Therapie) kein Erfolg zeigte.

Indikation bei rheumatoider Arthritis unverändert

Die Zulassung von Infliximab bei Patienten mit rheumatoider Arthritis bleibt unverändert bestehen. Infliximab ist hier in Kombination mit Methotrexat indiziert bei aktiver Erkrankung ohne ausreichendes Ansprechen auf eine Basistherapie mit Methotrexat.

Neu: Remicade-Hinweiskarte für Patienten

Seit 1. Februar 2002 muss jeder Packung eine Remicade-Hinweiskarte für Patienten beigelegt werden. Sie enthält wichtige allgemeine Sicherheitsinformationen und individuelle Therapie-angaben des Patienten. Auch sollte das Datum der Durchführung der Tuberkulosetests auf der Hinweiskarte eingetragen werden. ck

Kastentext: Infliximab

Infliximab ist ein rekombinant hergestellter chimärer (Anteile von Mensch und Maus) monoklonaler Abwehrkörper, der mit hoher Affinität an den Tumornekrosefaktor alfa (TNF-alfa) bindet. Infliximab hemmt die biologische Aktivität von TNF-alfa, indem es selektiv sowohl freies als auch membrangebundenes TNF-alfa bindet. Dadurch wird verhindert, dass TNF-alfa am Rezeptor angreift und eine Entzündungskaskade in Gang setzt. Er stellt das gestörte Gleichgewicht zwischen pro- und antiinflammatorischen Zytokinen wieder her. Die Wirksamkeit von Infliximab konnte in umfangreichen Studien bei Patienten mit rheumatoider Arthritis, bei derer Pathogenese TNF-alfa eine Schlüsselrolle spielt, nachgewiesen werden.

Quelle: Presseinformation der Torre Lazur McCann GmbH, München, Indikationsänderung bei Morbus Crohn, 4. Februar 2002. Pressemitteilung des Paul-Ehrlich-Institus, Zulassungsänderung bei Infliximab (Remicade) nach einer Urgent Safety Restriction, 1. Februar 2002.

Seit dem 1. Februar 2002 ist die Fachinformation für den monoklonalen TNF-alfa-Antikörper Infliximab (Remicade) geändert. Es kommt zu Indikationseinschränkungen bei der Behandlung von Morbus Crohn, die Zulassung von Infliximab bei Patienten mit rheumatoider Arthritis bleibt unverändert bestehen. Jeder Packung muss eine Remicade- Hinweiskarte für Patienten beigelegt werden. Auf der Basis aller vorliegenden Daten beurteilt die EMEA unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Infliximab nach wie vor positiv

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