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Drogensubstitution im ländlichen Raum: Versorgungslücken auch durch gesetzli

Schmölln (rwy). Die Verabreichung von substituierenden Arzneimitteln an Drogenabhängige kann keine Dauerlösung sein. Sie könne jedoch als Einstieg in eine Therapie genutzt werden. Diese Auffassung vertritt auch Apotheker Dr. Lutz Gebert. Im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten sieht der Inhaber der Osterland-Apotheke in Schmölln und Pressesprecher der Berufskollegen im Ostthüringer Landkreis Altenburger Land jedoch die Notwendigkeit, das Betäubungsmittelgesetz zu überarbeiten.

In einem Pressegespräch stellte Christoph Schmidt vom Arbeitskreis evangelische Jugendarbeit in Altenburg die gegenwärtige Situation im Landkreis dar. Durch die Arbeit mit Jugendlichen sind dem Sozialarbeiter etwa vierzig Betroffene bekannt. Die meisten seien junge Erwachsene, so Schmidt. Es würden jedoch zusehends Jugendliche unter achtzehn Jahren regelmäßig Heroin konsumieren. Für den Ausstieg gäbe es keinen "Königsweg". Deshalb müsse auch nach humanen Alternativen für die Betroffenen gesucht werden, meint Schmidt. Eine davon sei die Substitution.

Im Landkreis Altenburger Land gibt es 16 Apotheken. Seit Anfang der neunziger Jahre würden in allen Offizinen des Landkreises Proben für die Analyse verdächtiger Substanzen entgegengenommen, berichtet Gebert. Pro Jahr seien zwei bis vier Proben eingereicht worden. Darüber hinaus würden die Berufskollegen auf Anfrage Aufklärungsarbeit leisten, so der Schmöllner Apotheker.

Schwieriger stellt sich indessen die Behandlung von Betroffenen dar. Bei stationären Entgiftungen könnten sich Körper und Seele erholen, doch sei der Erfolg nur selten dauerhaft, argumentiert Schmidt. Ambulante Entgiftungen würden in Altenburg nicht mehr angeboten und eine Langzeittherapie würden Jugendliche eher selten wünschen. Nach einem bis zwei Jahren Drogenkonsum sei die Motivation zum Ausstieg jedoch sehr hoch, um den Teufelskreis von Beschaffungsstress, gesundheitlichem Risiko sowie sozialer Isolation zu durchbrechen, berichtet Schmidt. Dabei könne die Gabe von substituierenden Arzneimitteln hilfreich sein, unterstreicht der Sozialarbeiter. Im Landkreis Altenburger Land seien etwa zehn Betroffene dafür bereit.

Die Bedingungen dafür stünden jedoch in einem Missverhältnis, kritisiert Schmidt. In Altenburg sei nur ein Arzt substitutionsberechtigt. Die Bearbeitung der Anträge auf Bewilligung durch die Krankenkassen sei langwierig und häufig würden die Bestimmungen zu eng ausgelegt. Ein Drogenersatz auf Privatrezept sei jedoch nur auf Umwegen möglich. Die Patienten müssten substitutionsberechtigte Ärzte in Leipzig, Erfurt oder sogar in Magdeburg konsultieren, die dann die Versorgung an den Hausarzt delegierten. Schwierig ist die Substitution auch bei minderjährigen Patienten, weil sie die Einwilligung der Eltern brauchen. Diese sind jedoch zuweilen gar nicht über die Abhängigkeit ihrer Kinder informiert.

Die Versorgungsdefizite - zumindest in ländlich strukturierten Regionen - seien aber zum Teil auch durch das Betäubungsmittelrecht bedingt, gibt Apotheker Gebert zu bedenken. So dürften an den Wochenenden weder die Großhändler Drogen ersetzende Substanzen ausliefern noch sei das Weiterreichen unter Berufskollegen erlaubt. Erstapplikationen seien an den Wochenenden geradezu ausgeschlossen. Insofern sei eine entsprechende Regelung diskussionswürdig. Die Berufskollegen sollten sich jedoch ihrer Verantwortung bewusst sein und sich für die Prävention stärker engagieren. Hier böte sich eine Gelegenheit, ihren Mehrwert als Apotheker zu kommunizieren, appelliert Gebert.

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