DAZ aktuell

AV Hamburg contra BKK: Einstweilige Anordnung gegen BKK Hamburg bleibt bestehe

HAMBURG (tmb). Der Beschwerde der BKK Stadt Hamburg gegen die einstweilige Anordnung des Sozialgerichts Hamburg vom 15. Januar wurde nicht entsprochen. Am 25. Januar entschied das Gericht gegen eine Beschwerde der Krankenkasse.

Das Sozialgericht hatte am 15. Januar auf Antrag des Hamburger Apothekervereins und seines Vorsitzenden Dr. Jörn Graue eine einstweilige Anordnung erlassen, die der BKK Stadt Hamburg untersagt, für den Arzneimittelbezug bei DocMorris zu werben (siehe Bericht in AZ 4). Maßgeblich hierfür war die Verletzung des Arzneiliefervertrages durch die BKK. Auch nach einer Beschwerde der Krankenkasse ist das Gericht nun bei dieser Sichtweise geblieben. Gegenüber der DAZ äußerte sich Graue wiederum erfreut über diesen Erfolg.

Mit dieser Entscheidung im Eilverfahren steht aber das Hauptsacheverfahren noch aus. Der Fall wurde nun zur Entscheidung an das Landessozialgericht weitergeleitet.

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