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Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz: Bundesrat billigt Arzneimittel-Sparpak

BERLIN (ks). Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) hat am 1. Februar den Bundesrat passiert. Die Länderkammer billigte den Gesetzentwurf der rot-grünen Regierungskoalition ohne zuvor den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - voraussichtlich Ende Februar/Anfang März - soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Die generelle Aut-idem-Regelung wird somit bald zum Apothekenalltag gehören. Künftig soll die Wirkstoffverordnung durch den Arzt zum Regelfall werden. Der Apotheker wählt dann innerhalb wirkungs- und wirkstoffgleicher Arzneimittel, welches Medikament aus dem unteren Preisdrittel an den Patienten abzugeben ist. Wirkstoff, Packungsgröße und Darreichungsform werden dabei vom Arzt vorgegeben. Die Ärzte haben weiterhin die Möglichkeit, die Substitution durch den Apotheker im Ausnahmefall ausdrücklich auszuschließen. Wenn der Arzt selbst ein Arzneimittel aus dem unteren Preisdrittel auswählt, ist die Substitution ebenfalls ausgeschlossen.

Apothekenrabatt steigt auf sechs Prozent

Auch die Apothekenrabatte werden mit dem AABG neu angepasst: Statt bislang fünf Prozent müssen Apotheken den Krankenkassen einen Nachlass von sechs Prozent gewähren, befristet auf zwei Jahre.

Empfehlungen durch

den Bundesausschuss Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen künftig neue, teure Arzneimittel ohne spürbaren medizinischen Fortschritt rigider aus dem Kassenkatalog ausklammern soll. Die entsprechenden Empfehlungen sind an die Ärzte abzugeben. Weiterhin sollen in Zukunft in den Entlassungsberichten der Krankenhäuser der Wirkstoff des Arzneimittels sowie preisgünstige Alternativvorschläge für die ambulante Therapie angegeben werden.

Selbstverpflichtung der Industrie

Letztlich umfasst das AABG die umstrittene Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Industrie: Um einen Preisabschlag auf festbetragsfreie Medikamente zu verhindern, hat sich der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) verpflichtet, der GKV 204,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen wird mit dem AABG beauftragt, ein Konto für diese Zahlungen einzurichten und die Gelder innerhalb der Kassen zu verteilen.

Keine Mehrheit für Einberufung des Vermittlungsausschusses

Die Länderkammer folgte bei ihrer Entscheidung, das Gesetz passieren zu lassen, der Empfehlung des federführenden Gesundheitsausschusses. Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Gegner des Gesetzvorhabens von CDU und CSU verwiesen vor allem darauf, dass eine umfassende Strukturreform im Gesundheitswesen notwendig sei. Zudem fürchten sie negative Auswirkungen auf kleine Apotheken und die mittelständische Pharmaindustrie.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verspricht sich von ihrem Sparpaket sowie der Absenkung der Festbeträge Einsparungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) hat am 1. Februar den Bundesrat passiert. Die Länderkammer billigte den Gesetzentwurf der rot-grünen Regierungskoalition ohne zuvor den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das neue Gesetz wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, was voraussichtlich Ende Februar/Anfang März der Fall sein wird. Mit diesem Gesetz wird die generelle Aut-idem-Regelung eingeführt. Die Wirkstoffverordnung durch den Arzt soll damit zum Regelfall werden. Der Apotheker wählt dann innerhalb wirkungs- und wirkstoffgleicher Arzneimittel aus, welches Medikament aus dem unteren Preisdrittel an den Patienten abzugeben ist.

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